Heiraten in Dautphetal
Wenn Sie sich in Dautphetal das Ja-Wort geben wollen, können Sie zwischen drei verschiedenen Trauzimmern wählen. Je nachdem, welcher Rahmen gewünscht wird und wie groß die Hochzeitsgesellschaft ist, können Sie im Trauzimmer im Rathaus in Dautphe, der Mundartkirche in Friedensdorf oder dem Alten Rathaus in Buchenau heiraten.
Bevor Sie getraut werden, müssen Sie die Eheschließung anmelden, früher wurde dies auch „Aufgebot bestellen“ genannt. Auf dieser Seite erhalten Sie die einen Überblick über die notwendigen Unterlagen und die Gebühren. Bitte sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen bei Fragen und Wünschen gerne weiter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde: beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde
Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:
- Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
- im Todesfall die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehe-/Lebenspartners beziehungsweise
Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Eheurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind:
- Geburtsurkunden der Kinder
Bei einem Partner aus dem Ausland:
- gültiger Personalausweis / Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich dies nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis (Nähere Informationen auf der Webseite Verwaltungsportal-Hessen)
- Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.
Beantragung der Eheschließung am Standesamt
Wenn ein Partner bei der Beantragung der Eheschließung verhindert sein sollte, füllen Sie bitte den Vordruck (PDF) aus und bringen Sie diesen unterschrieben mit zum Termin am Standesamt.
Leistungsbeschreibung im Verwaltungsportal Hessen (Webseite des Verwaltungsportal Hessen öffnen)
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.