Eines der wichtigsten demokratischen Elemente sind die Wahlen. In Deutschland geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. (vgl. Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz). Das heißt, dass die wahlberechtigten Bürger regelmäßig ihre politischen Vertreter wählen. Laut Grundgesetz müssen die Wahlen in Deutschland allgemein, gleich, umittelbar, frei und geheim sein. Die Durchführung der Wahlen für die Dautphetaler Wahlberechtigten werden von der Gemeindeverwaltung organisiert.
Hinweise bei nicht erhaltenen Wahlscheinen/Briefwahlunterlagen
Wahlberechtigte, die Ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben und dies glaubhaft versichern, können noch am Samstag, 22. Februar 2025 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus neue Briefwahlunterlagen erhalten.
Das Bürgerbüro hat nur für diese Fälle in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen selbst muss spätestens bis Freitag, den 21. Februar 2025, um 15.00 Uhr erfolgt sein. Nur wenn im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden.
Zusätzliche Öffnungszeiten des Bürgerbüros für die Beantragung von Briefwahlunterlagen
Das Bürgerbüro im Rathaus Rathaus Dautphetal erweitert wegen der verkürzten Fristen für die Beantragung von Briefwahlunterlagen seine Öffnungszeiten.
In der Zeit vom 3. Februar 2025 bis zum 19. Februar 2025 ist das Bürgerbüro montags bis mittwochs zusätzlich in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet.
Wichtige Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine doppelte Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht erforderlich ist. Haben Sie bereits per Wahlbenachrichtigung oder online beantragt, liegt uns Ihr Antrag vor.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel aufgrund von Fristen frühestens in der ersten Februarwoche gedruckt werden können. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt daher frühestens am 10. Februar 2025.
Wir bitten um Ihr Verständnis und darum, von Doppelanträgen abzusehen, da dies zusätzlichen Aufwand verursacht.
Vielen Dank!
Bundestagswahl: Briefwahl beantragen
Ab dieser Woche ist es möglich, die Briefwahlunterlagen für die bevorstehende vorgezogene Bundestagswahl online zu beantragen. Ab Montag, dem 13. Januar 2025, können wahlberechtigte Bürger die Unterlagen auf verschiedenen Wegen anfordern:
- Persönlich im Rathaus:
Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich während der Öffnungszeiten im Rathaus beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine direkte Mitnahme der Wahlunterlagen erst möglich ist, sobald die Stimmzettel vorliegen. Dies wird voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 der Fall sein. - Online über die Webseite der Gemeinde:
Hier können Sie die Briefwahlunterlagen direkt online beantragen. - Per Post:
Nutzen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen spätestens bis zum 2. Februar 2025 per Post zugestellt wird, und senden Sie diesen ausgefüllt per Post an Ihre Gemeindeverwaltung. - Formlos per E-Mail, Brief oder Fax:
Sie können Ihren Antrag auch formlos stellen – beispielsweise per E-Mail, Brief oder Fax. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis zum 2. Februar 2025 an alle wahlberechtigten Personen per Post versendet. Diese Benachrichtigungen enthalten nicht nur wichtige Informationen zur Wahl, sondern auch einen Antrag, den Sie für die Briefwahl per Post verwenden können.
Fristen und Hinweise zur Beantragung:
Es wird dringend empfohlen, den Antrag auf Briefwahl, unabhängig davon, ob Sie diesen digital oder schriftlich stellen, bis spätestens Mittwoch, den 5. Februar 2025, einzureichen, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig versendet werden und Sie ausreichend Zeit haben, Ihren Wahlbrief zurückzusenden.
Grundsätzlich können Briefwahlunterlagen bis Freitag, den 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr beantragt werden. Nur wenn im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, dürfen Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.
Falls Sie die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben und dies glaubhaft versichern, können Sie noch am Samstag, den 22. Februar 2025, in der Zeit von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus neue Briefwahlunterlagen erhalten.
Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der Fristen für Einsprüche der Parteien die Stimmzettel erst in der ersten Februarwoche gedruckt werden können. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt daher frühestens am 10. Februar 2025. Wir bitten um Ihr Verständnis, falls es hierbei zu Verzögerungen kommen sollte.
Wie und wo kann ich meine Briefwahl abgeben?
Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, den 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Geben Sie daher Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Post. Zur Einhaltung dieser Frist können Sie die roten Wahlbriefe auch in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Dieser wird am Wahlsonntag um 18:00 Uhr letztmals geleert. Wahlbriefe, die später eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Unterstützen Sie als Wahlhelfer in Dautphetal
Haben Sie Lust, einen Blick „hinter die Kulissen“ zu werfen?
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist eine spannende und verantwortungsvolle Aufgabe, die sich auf einen einzigen Tag konzentriert. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, am Wahltag die Wahlhandlung zu begleiten und später bei der Stimmenauszählung zu helfen.
Damit es nicht zu zeitintensiv wird, wird der Tag in der Regel in zwei Schichten aufgeteilt: vormittags und nachmittags. Zur Stimmenauszählung ab 18:00 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand noch einmal, um das Ergebnis zu ermitteln.
Als Dankeschön erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro.
Aber auch der Austausch im Team macht die Tätigkeit besonders: Viele Helferinnen und Helfer schätzen die gute Zusammenarbeit und freuen sich darauf, bekannte Gesichter bei der nächsten Wahl wiederzusehen.
Interesse? Melden Sie sich jetzt an!
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich bereit, bei einer der nächsten Wahlen in einem Wahlvorstand mitzuarbeiten – natürlich nur, wenn es Ihre Zeit zulässt. Rechtzeitig vor der Wahl werden Sie von uns kontaktiert.
Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns herzlich und freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Ansprechperson

Die Wahlergebnisse vergangener Wahlen können Sie bequem online oder in der App „Votemanager“ einsehen.