Bauen
Familie & Kind
Friedhof & Beerdigung
Hinweis: Sterbeurkunden können nur beim Standesamt des Ortes beantragt werden, in dem der Todesfall eingetreten ist.
Genehmigung Feste/Veranstaltungen
Pass- und Meldewesen
Schadens- und Mängelmelder
Standesamt
Hinweis: Eheurkunden können nur beim Standesamt des Ortes beantragt werden, an dem die Ehe geschlossen wurde.
Hinweis: Geburtsurkunden können ausschließlich beim Standesamt des Ortes beantragt werden, in dem die Geburt stattgefunden hat.
Hinweis: Lebenspartnerschaftsurkunden können nur beim Standesamt des Ortes beantragt werden, an dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Hinweis: Sterbeurkunden können nur beim Standesamt des Ortes beantragt werden, in dem der Todesfall eingetreten ist.