Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Bürgerbüro

Die Mitarbeiter des Bürgerbüros beraten und unterstützen Sie bei melderechtlichen Angelegenheiten wie Wohnsitz‐Anmeldung und Wohnsitz‐Ummeldung, Beantragung von Ausweisdokumenten und vielem mehr.

Personalausweis

Beschreibung

In Deutschland besteht für alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, die Pflicht, sich mit einem gültigen Personalausweis ausweisen zu können. Alternativ kann auch ein gültiger Reisepass genutzt werden.

Mehr als nur ein Ausweisdokument

Der neue Personalausweis bietet Ihnen vielseitige Einsatzmöglichkeiten:

  • Vor Ort: Identifikation bei Bankgeschäften, Hotelübernachtungen oder Polizeikontrollen.
  • Online: Dank des integrierten Chips können Sie sich sicher im Internet oder an Bürgerterminals ausweisen. So erledigen Sie Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten bequem digital.

Detaillierte Informationen zu den Funktionen und zum Datenschutz finden Sie in der Broschüre „Personalausweis“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Reisen mit dem Personalausweis

Ihr Personalausweis wird in vielen Ländern – insbesondere im Schengen-Raum – als Reisedokument anerkannt. Ob Ihr Reiseziel den Personalausweis für die Einreise oder den Transit akzeptiert, erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Personalausweis für Kinder und Jugendliche

Eltern können auf Wunsch auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen. Dieser wird jedoch ohne Online-Ausweisfunktion ausgestellt.

Gültigkeit & Erneuerung

  • Bis 24 Jahre: 6 Jahre gültig
  • Ab 24 Jahre: 10 Jahre gültig
    Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Nach einer Namensänderung (z. B. durch Heirat) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

Unterlagen für die Beantragung
  • Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Personalausweis und/oder z. B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (PDF).
  • Bei Beantragung für minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) muss mindestens ein Elternteil bei der Beantragung dabei sein.
  • Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
  • Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht

Reisepass

Beschreibung

Für die Einreise in viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einen gültigen Reisepass. Die aktuellen Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Gültigkeit des Reisepasses

  • Bis 24 Jahre: 6 Jahre gültig
  • Ab 24 Jahre: 10 Jahre gültig
    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.

Expresspass – Für kurzfristige Reisen

Benötigen Sie Ihren Reisepass kurzfristig? Dann können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser wird innerhalb von ca. 72 Stunden ausgestellt.

Reisepass mit 48 Seiten – Für Vielreisende

Falls Sie häufig reisen und mehr Platz für Visa-Stempel benötigen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.

Unterlagen für die Beantragung
  • Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Reisepass und/oder z. B. der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (PDF).
  • Bei Beantragung für minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) muss mindestens ein Elternteil bei Beantragung dabei sein.
  • Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
  • Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht.

Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Beschreibung

Anmeldung

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Für den Zuzug nach Dautphetal ist es nicht notwendig, persönlich zum Amt zu kommen. Sie können Ihre Anmeldung ganz bequem digital erledigen. Besuchen Sie dazu einfach den Link zur digitalen Anmeldung.

Abmeldung

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abmelden. Eine Abmeldung kann auch bereits eine Woche im Voraus erfolgen. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z. B. eine Nebenwohnung) aufgeben.

Ummeldung

Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie diese Wohnung bei der Meldebehörde abmelden, bei der Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind.
Falls Sie den Wohnungsstatus (z. B. Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern möchten, müssen Sie dies ebenfalls bei der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung erklären. Dies können Sie über diesen Online-Service.

Unterlagen für die Beantragung
  • Personalausweis und/oder Reisepass oder ggf. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis 
  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG (wird vom Vermieter ausgestellt)
  • Einverständniserklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung für Minderjährige nach § 22 BMG bei Minderjährigen unter 16 Jahren, wenn nur ein Elternteil mit dem Kind umzieht

Einverständniserklärung Sorgeberechtigte anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (PDF)

Muster Wohnungsgeberbestätigung (PDF)

Meldebescheinigung

Beschreibung

Einfache Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung bestätigt lediglich, wer an welchem Wohnort gemeldet ist. Sie enthält keine weiteren persönlichen Angaben wie Konfession oder Familienstand. Die Bescheinigung kann nur der betroffenen Person selbst zugestellt oder, gegen Vorlage einer Vollmacht, an eine andere Person übergeben werden.

Erweiterte Meldebescheinigung

Für bestimmte Anlässe, wie zum Beispiel eine Eheschließung, kann eine erweiterte Meldebescheinigung erforderlich sein. Diese enthält zusätzlich zu den Angaben der einfachen Bescheinigung Informationen zu Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen für Passangelegenheiten eine erweiterte Meldebescheinigung bei ihrem Konsulat vorlegen.

Online beantragen

Sie können Ihre Meldebescheinigung ganz bequem online beantragen. Besuchen Sie dazu den Online-Antrag zur Meldebescheinigung.

Voraussetzungen

Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen für aktuell in Dautphetal gemeldete Personen, können im Bürgerbüro persönlich oder schriftlich beantragt werden. Bei Vorsprache müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass und ggf. eine Vollmacht mitbringen. Bei schriftlichem Antrag muss die Gebühr vorab überwiesen werden. Fügen Sie der Anfrage bitte einen Nachweis über die Zahlung und eine Kopie des Personalausweises/Passes bei.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für eine (erweiterte) Meldebescheinigung beträgt 10,00 Euro. Bei schriftlichem Antrag überweisen Sie den Betrag bitte vorab auf das Konto der Gemeinde Dautphetal, IBAN DE 95 5335 0000 0119 0272 50 Sparkasse Marburg-Biedenkopf.

Als Verwendungszweck benutzen Sie bitte: „Meldebescheinigung/Name/Vorname“

Haushaltsbescheinigungen für die Kindergeldkasse sind gebührenfrei.

Zahlungsarten

  • Barzahlung
  • Electronic cash: EC- Karte mit PIN

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 06466-920-333 oder per Email an buergerservice@dautphetal.de

Führungszeugnis

Beschreibung

Führungszeugnis Online beantragen (Webseite Bundesamtes für Justiz öffnen)


Flyer vom Bundesamt für Justiz (PDF) für die Beantragung eines Führungszeugnisses

Hinweise
Das Führungszeugnis können Sie auch direkt über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen.

Unterlagen für die Beantragung
  • Personalausweis/Reisepass
  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angaben des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.

Gewerbe

Beschreibung

Was ist ein Gewerbe?

Ein Gewerbe ist eine erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete, selbständige Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist.

Gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) ist jede Person, die den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufnimmt, verpflichtet, dies der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Anzeigepflicht bei Änderungen

Auch bei folgenden Änderungen ist eine Anmeldung erforderlich:

  • Betriebsverlegung
  • Wechsel des Gewerbegegenstands oder Erweiterung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Dienstleistungen
  • Betriebsaufgabe oder Verlegung in einen anderen Meldebezirk (z. B. eine andere Gemeinde oder Stadt)

Online-Formulare

Voraussetzungen

Bringen Sie zur Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung oder Gewerbeummeldung bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass und falls Sie ausländische/r Staatsbürger/in sind zusätzlich noch die Aufenthaltserlaubnis mit. Falls es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, bringen Sie bitte zudem auch die entsprechende Erlaubnis mit, sofern diese bereits erteilt ist.

Hinweis

Eine Gewerbeanzeige berechtigt nicht zum Beginn eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen gegen eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht oder eine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle können mit Geldbuße, in bestimmten Fällen auch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Fortsetzung eines ohne eine etwa erforderliche Erlaubnis oder Eintragung in die Handwerksrolle begonnenen Betriebes kann verhindert werden.

Ausländer, mit Ausnahme der EU/EWR-Ausländer, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist.

Bitte entsprechende Nachweise in Form von persönlichen Ausweisen beifügen.

Welche Gebühren fallen an?

Einfache Auskunft:     13,00 Euro
Erweiterte Auskunft:   20,00 Euro

Fischereischeine

Beschreibung

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

Voraussetzungen
  • Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins.
  • Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“).
  • Wir prüfen die Unterlagen.
  • Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
  • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit 
  • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
Welche Gebühren fallen an?
  • Jahresfischereischein 17,50 Euro
  • 5-Jahresfischereischein 45,00 Euro
  • 10-Jahresfischereischein 86,00 Euro
  • Jugendfischereischein 7,50 Euro
  • 5-Jahres-Jugendfischereischein 23,00 Euro
Ansprechpersonen
Julia Jacobi
Bürgerbüro
Martina Kroh
Bürgerbüro
Jannick Theis
Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Erledigungen im Bürgerbüro sind ohne Termin während der Öffnungszeiten der Gemeinde­verwaltung möglich.
Lädt... Lädt...
Bild: Fotofix Fotoautomat im Rathausfoyer
Passfoto-Automat

Im Fotofix-Automat der ME.Group können Sie direkt im Rathaus biometrische Passbilder machen . Fünf biometrische Passfotos kosten 10 Euro. Der Zugang zur Fotokabine ist nicht barrierefrei.