Durch das Erste Bürokratieabbaugesetz des Landes Hessen ist die Pflicht zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs für gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Organisationen entfallen.
Dieses Formular dient dazu, gemeinsam mit Ihnen zu prüfen,
- ob für Ihre Veranstaltung noch eine Anzeige oder Genehmigung erforderlich ist und
- ob eine Abstimmung mit dem Ordnungsamt sinnvoll oder notwendig ist.
Bei größeren oder besonderen Veranstaltungen empfehlen wir eine frühzeitige Kontaktaufnahme, um Fragen zu Sicherheit, Lärm, Verkehr oder Brandschutz zu klären.