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Inkrafttreten des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch

Bauleitplanung der Gemeinde Dautphetal, Ortsteil Wolfgruben

Bebauungsplan Nr. 1 – 4. Änderung und Erweiterung „Östlich In Wolfgruben“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dautphetal hat am 18.12.2023 den Bebauungsplan Nr. 1 – 4. Änderung und Erweiterung „Östlich In Wolfgruben“ im Ortsteil Wolfgruben gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) i.V.m. § 5 HGO (Hessische Gemeindeordnung) und i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB und. § 91 HBO (Hessische Bauordnung) als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Der Bebauungsplan ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem am 18.01.2024 vom Regierungspräsidium Gießen genehmigten Flächennutzungsplan entwickelt.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB tritt der Bebauungsplan mit integrierter Orts- und Gestaltungssatzung mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan inkl. Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung hierzu werden in der Gemeindeverwaltung Dautphetal, Bauamt, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal während der allgemeinen Dienststunden sowie nach Vereinbarung bereitgehalten (§ 10 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 10 Abs.3 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ist der rechtskräftige Bebauungsplan mit Begründung inkl. Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Dautphetal (https://www.dautphetal.de/ -> Bauen und Gewerbe -> Bauleitplanverfahren) eingestellt. Gleichzeitig kann der Plan über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden.

Gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird dem Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften der §§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltend-machung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

 Bitte sehen Sie das beigefügte PDF für die Übersichtskarten. Das Satzungsexemplar, die Begründung des B-Plans, der Umweltbericht und die Zusammenfassende Erklärung können Sie bequem über den unten stehenden Link herunterladen. 

Download der dazugehörigen Anlagen

Übersichtskarten-Bplan-Östlich-Wolfgruben