26. März 2026 Rathaus
Die Gemeinde Gemeinde Dautphetal informiert über eine wichtige Änderung im Veranstaltungsbereich:
Mit dem Ersten Bürokratieabbaugesetz des Landes Hessen wurde die bisherige Anzeigepflicht für den vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte angepasst.
Bislang mussten Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke gegen Entgelt abgegeben wurden, grundsätzlich bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden. Diese Verpflichtung entfällt künftig für nicht gewinnorientierte Veranstaltungen von Vereinen und ehrenamtlichen Organisationen.
Was bedeutet das für Veranstalter?
Für viele Vereinsveranstaltungen ist künftig keine gaststättenrechtliche Anzeige mehr erforderlich, sofern:
- die Veranstaltung nicht gewerblich ausgerichtet ist
- keine Gewinnerzielungsabsicht besteht
- Einnahmen dem Vereins- oder Satzungszweck dienen
Neues Online-Verfahren
Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben stellt die Gemeinde ein angepasstes Online-Verfahren zur Verfügung:
https://www.dautphetal.de/rathaus-politik/dienstleistungen/online-rathaus/anmeldung-veranstaltungen/
Über dieses Formular können Veranstalter prüfen,
ob im Einzelfall dennoch eine Anzeige oder Genehmigung erforderlich ist.
Wichtiger Hinweis
Unabhängig vom Wegfall der Anzeigepflicht gelten weiterhin alle einschlägigen Vorschriften, insbesondere zu:
- Jugendschutz
- Lärmschutz
- Hygiene und Lebensmittelrecht
- Sicherheit und Brandschutz
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben liegt bei den Veranstaltern.
Beratung durch das Ordnungsamt
Das Ordnungsamt der Gemeinde Dautphetal steht Veranstaltern weiterhin gerne beratend zur Verfügung.
Insbesondere bei größeren Veranstaltungen, erhöhtem Besucheraufkommen oder besonderen Rahmenbedingungen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.