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Weniger Bürokratie für Vereine – Neues Verfahren für Veranstaltungen in Dautphetal

26. März 2026     Rathaus

Die Gemeinde Gemeinde Dautphetal informiert über eine wichtige Änderung im Veranstaltungsbereich:

Mit dem Ersten Bürokratieabbaugesetz des Landes Hessen wurde die bisherige Anzeigepflicht für den vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte angepasst.

Bislang mussten Veranstaltungen, bei denen Speisen oder Getränke gegen Entgelt abgegeben wurden, grundsätzlich bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden. Diese Verpflichtung entfällt künftig für nicht gewinnorientierte Veranstaltungen von Vereinen und ehrenamtlichen Organisationen.

Was bedeutet das für Veranstalter?

Für viele Vereinsveranstaltungen ist künftig keine gaststättenrechtliche Anzeige mehr erforderlich, sofern:

  • die Veranstaltung nicht gewerblich ausgerichtet ist
  • keine Gewinnerzielungsabsicht besteht
  • Einnahmen dem Vereins- oder Satzungszweck dienen

Neues Online-Verfahren

Zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben stellt die Gemeinde ein angepasstes Online-Verfahren zur Verfügung:

https://www.dautphetal.de/rathaus-politik/dienstleistungen/online-rathaus/anmeldung-veranstaltungen/

Über dieses Formular können Veranstalter prüfen,
ob im Einzelfall dennoch eine Anzeige oder Genehmigung erforderlich ist.

Wichtiger Hinweis

Unabhängig vom Wegfall der Anzeigepflicht gelten weiterhin alle einschlägigen Vorschriften, insbesondere zu:

  • Jugendschutz
  • Lärmschutz
  • Hygiene und Lebensmittelrecht
  • Sicherheit und Brandschutz

Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben liegt bei den Veranstaltern.

Beratung durch das Ordnungsamt

Das Ordnungsamt der Gemeinde Dautphetal steht Veranstaltern weiterhin gerne beratend zur Verfügung.

Insbesondere bei größeren Veranstaltungen, erhöhtem Besucheraufkommen oder besonderen Rahmenbedingungen wird empfohlen, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.