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Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

22. März 2024     Amtliche Bekanntmachung, Rathaus

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 26.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  28.822.600 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  28.821.600 EUR

mit einem Saldo von 1.000 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR

mit einem Saldo von 0 EUR

ausgeglichen / mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-)

von  1.000 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  927.000 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  870.000 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  5.981.000 EUR

mit einem Saldo von -5.111.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 139.000 EUR

mit einem Saldo von -139.000 EUR

ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) /
Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von-4.323.000 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.720.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 %

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  350 %

2. Gewerbesteuer auf  340 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 26.02.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

1.    Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt gemäß § 100 HGO dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden, soweit sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind.

Darunter fallen:

a) Aufwendungen und Auszahlungen mit einem Volumen von

über 25.000 EUR je Produktsachkonto;

b) Aufwendungen und Auszahlungen von grundsätzlicher Bedeutung für die

Gemeinde Dautphetal ohne betragliche Begrenzung.

2.    Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen können durch den Gemeindevorstand beschlossen werden und sind der Gemeindevertretung spätestens bis zum Ende des Kalendervierteljahres, das nach dem Tag der Bewilligung beginnt, zur Kenntnis zu bringen.

3.    In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Gemeindevorstand unbeschadet der Rechte aus Abs. 1a) über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 EUR je Produktsachkonto entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist der Gemeindevertretung darzulegen.

§ 9

Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 GemHVO wird auf 400.000 EUR festgesetzt.

Dautphetal, den 27.02.2024

Der Gemeindevorstand
Schmidtke
Bürgermeister

 

2.    Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 25.03.2024 bis einschließlich 04.04.2024 im Rathaus, Hainstraße 1, OT Dautphe, Zimmer 205, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Zusätzlich steht der Haushaltsplan der Gemeinde Dautphetal als Download und als interaktive Auswertung zur Verfügung.

Dautphetal, den 22.03.2024

Der Gemeindevorstand
Schmidtke
Bürgermeister