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Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung / Lebenspartnerschaft

Wenn einer der Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung nicht persönlich anwesend sein kann, ist die Vorlage einer Vollmacht erforderlich.
Mit diesem Formular bevollmächtigen Sie entweder Ihre Partnerin/Ihren Partner oder eine andere Person, die Eheschließung beim Standesamt anzumelden.

Bitte füllen Sie alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß aus.
Die Vollmacht muss handschriftlich unterschrieben oder über ein digitales Signaturfeld rechtsverbindlich bestätigt werden.

Hinweis:
Bei Nutzung eines Onlineformulars können Sie zusätzlich zur Unterschrift eine Kopie Ihres Ausweises oder der Geburtsurkunde hochladen, um Ihre Identität zu bestätigen.

Ansprechpartner

Ruth Schepp

Standesamt, Friedhofswesen