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Standesamt

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Hinweis: Sterbeurkunden können nur beim Standesamt des Ortes beantragt werden, in dem der Todesfall eingetreten ist.
Hinweis: Geburtsurkunden können ausschließlich beim Standesamt des Ortes beantragt werden, in dem die Geburt stattgefunden hat.
Hinweis: Eheurkunden können nur beim Standesamt des Ortes beantragt werden, an dem die Ehe geschlossen wurde.
Hinweis: Lebenspartnerschaftsurkunden können nur beim Standesamt des Ortes beantragt werden, an dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde.