Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen

Standesamt

Heiraten in Dautphetal

Wenn Sie sich in Dautphetal das Ja-Wort geben möchten, stehen Ihnen drei besondere Trauzimmer zur Auswahl. Das Trauzimmer im Rathaus Dautphe eignet sich für kleine, intime Trauungen mit bis zu 10 Gästen. Für größere Hochzeiten bietet die Mundartkirche in Friedensdorf Platz für bis zu 50 Gäste. Eine weitere Möglichkeit ist das Alte Rathaus in Buchenau, das durch sein historisches Ambiente überzeugt. Über die jeweiligen Links gelangen Sie zu detaillierten Informationen zu jedem Trauzimmer.

Terminreservierung und Anmeldung der Eheschließung

Für Ihre Trauung in Dautphetal können Sie bereits einen Termin reservieren. Die offizielle Anmeldung der Eheschließung – früher als „Aufgebot bestellen“ bekannt – ist jedoch erst frühestens sechs Monate vor dem Trauungstermin möglich. Bitte reservieren Sie auch für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin.

Sollten Sie einen Termin reserviert haben, aber bis 14 Tage vor der Trauung keine Anmeldung vorliegen, gehen wir davon aus, dass die Trauung nicht stattfinden soll, und der Termin wird wieder freigegeben. So gewährleisten wir eine zuverlässige und rechtskonforme Planung Ihrer Eheschließung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde: beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde

Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:

  • Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
  • im Todesfall die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehe-/Lebenspartners beziehungsweise

Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Eheurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind:

  • Geburtsurkunden der Kinder

Bei einem Partner aus dem Ausland:

  • gültiger Personalausweis / Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich dies nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis (Nähere Informationen auf der Webseite Verwaltungsportal-Hessen)
  • Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Fremdsprachige Urkunden:

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.

Beantragung der Eheschließung am Standesamt

Wenn ein Partner bei der Beantragung der Eheschließung verhindert sein sollte, füllen Sie bitte den Vordruck (PDF) aus und bringen Sie diesen unterschrieben mit zum Termin am Standesamt. 

Leistungsbeschreibung im Verwaltungsportal Hessen (Webseite des Verwaltungsportal Hessen öffnen)

Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (PDF)

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.