Regelungen für ukrainische Haustiere
Einige Menschen aus der Ukraine bringen Heimtiere wie zum Beispiel Hunde oder Katzen mit. Der Bund erleichtert in der aktuellen Situation die Einreise-Regeln für diese mitgebrachten Heimtiere. Trotzdem muss unbedingt der Impfschutz der Tiere gegen Tollwut geprüft werden. Darum müssen alle mitgebrachten Tiere beim Veterinäramt des Landkreises Marburg-Biedenkopf erfasst werden.
Das Veterinäramt des Landkreises Marburg-Biedenkopf prüft im Einzelfall, was nötig ist. Dies kann zum Beispiel eine nachträgliche Kennzeichnung mit einem Transponder und eine Tollwutimpfung sein. Es ist möglich, dass das Tier für einige Zeit isoliert gehalten werden muss. Die Tiere werden nicht enteignet und nicht weggenommen!
Tollwutimpfungen können auch durch niedergelassene Tierarztpraxen nachgeholt werden. Damit Halter:innen mit ihren Tieren innerhalb der EU reisen können, empfiehlt sich die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises.
Für die Überprüfung des Gesundheitsstatus bittet das Veterinäramt um Auskunft über das Tier. Es benötigt Kontaktdaten der Halter und Angaben zum Aufenthaltsort.
Dafür steht ein PDF-Formular (auch in ukrainischer Sprache) zur Verfügung. Das Formular ist ausgefüllt an das Veterinäramt des Landkreises Gießen, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.
Wichtig: Das beschriebene Vorgehen gilt nur, wenn Personen einzelne Haustiere mitbringen bzw. selbst Halter der Tiere sind. Die Regelung gilt nicht für nach Deutschland gebrachte Tiere aus Tierheimen, Streunertiere sowie Tiere aus gewerblicher Haltung. Bei diesen Tieren muss in der Regel geprüft werden, ob Antikörper gegen den Tollwut-Erreger vorhanden sind.
Für Fragen ist das Veterinäramt erreichbar unter Telefon 06421 405-6601, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.