Flüchtende anmelden/registrieren
Sie haben Flüchtende aus der Ukraine privat bei sich aufgenommen? Menschen aus der Ukraine dürfen sich 90 Tage ohne Registrierung in Deutschland aufhalten. Doch nur mit einer Registrierung erhalten die Geflüchteten auch die ihnen zustehenden Leistungen. Für einen besseren Überblick über die Zahl der Geflüchteten und zur besseren Koordination der Hilfe, ist eine zeitnahe registrierung wichtig.
1. Anmeldung im Bürgerbüro
Zur Registrierung müssen sich die Personen auf der Gemeindeverwaltung anmelden. Hierfür müssen die Vermieter eine Wohnungsgeberbescheinigung ausfüllen. Zur Anmeldung benötigen Sie außerdem ein gültiges Ausweisdokument.
Öffnungzeiten Bürgerbüro:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr.
Im Dautphetaler Rathaus gilt aktuell die 3G-Regel sowie die Pflicht zum tragen einer FFP2-Maske.
2. Registrieren als Asylsuchende:r
- Ukrainer können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen, dazu gehört auch Krankenhilfe. Bei Antragstellung (beim Fachbereich Integration und Arbeit, FachdienstSozialdienst Zuwanderung und Asylangelegenheiten; Adresse siehe unten) erhalten sie eine Abschlagszahlung auf die monatlichen Leistungen in Form eines Schecks, der bei der Sparkasse Marburg- Biedenkopf eingelöst werden kann.
- Schecks und Behandlungsscheine können dort in der Regel direkt ausgestellt werden.
- Sozialarbeiter sind vor Ort.
- Den Kontakt zur Ausländerbehörde zur Antragstellung des Aufenthaltstitels nach §24 Abs.1 AufenthG wird dann vom Team Asyl-Leistung/ Sozialarbeiter hergestellt.
Benötigte Unterlagen: Pass und Meldung Einwohnermeldeamt (wenn vorhanden)
Asyl-Leistungen Marburg (nicht Stadt)
Raiffeisenstraße 6
35043 Marburg
Telefon: 06421 405 70 (Zentrale)
Asyl-Leistungen Biedenkopf
Kiesackerstr. 12
35216 Biedenkopf
Telefon: 06461 79 0 (Zentrale)
Vorsprache ist ohne Termin in der Zeit von 8 – 14 Uhr möglich, darüber hinaus bitte telefonisch einen Termin vereinbaren.