Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die Gemeindevertretung am 27.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 27.462.100 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 27.461.100 EUR
mit einem Saldo von 1.000 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
ausgeglichen / mit einem Überschuss (+) / Fehlbedarf (-)
von 1.000 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 956.000 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 936.400 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 5.920.000 EUR
mit einem Saldo von -4.983.600 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 168.200 EUR
mit einem Saldo von -168.200 EUR
ausgeglichen / mit einem Zahlungsmittelüberschuss (+) /
Zahlungsmittelbedarf (-) des Haushaltsjahres von -4.195.800 EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2023 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 1.140.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 %
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 %
2. Gewerbesteuer auf 340 %
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 27.02.2023 beschlossene Stellenplan.
§ 8
- Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt gemäß § 100 HGO dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden, soweit sie nach Umfang und Bedeutung erheblich sind.
Darunter fallen:
a) Aufwendungen und Auszahlungen mit einem Volumen von
über 25.000 EUR je Produktsachkonto;
b) Aufwendungen und Auszahlungen von grundsätzlicher Bedeutung für die
Gemeinde Dautphetal ohne betragliche Begrenzung.
- Alle übrigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen können durch den Gemeindevorstand beschlossen werden und sind der Gemeindevertretung spätestens bis zum Ende des Kalendervierteljahres, das nach dem Tag der Bewilligung beginnt, zur Kenntnis zu bringen.
- In Fällen, die keinen Aufschub dulden, kann der Gemeindevorstand unbeschadet der Rechte aus Abs. 1a) über die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 EUR je Produktsachkonto entscheiden. Die besondere Dringlichkeit ist der Gemeindevertretung darzulegen.
§ 9
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung gem. § 12 Abs. 1 GemHVO wird auf 400.000 EUR festgesetzt.
Dautphetal, den 28.02.2023
Der Gemeindevorstand
Schmidtke
Bürgermeister
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.04.2023 bis einschließlich 13.04.2023 im Rathaus, Hainstraße 1, OT Dautphe, Zimmer 206, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag: 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Zusätzlich steht der Haushaltsplan der Gemeinde Dautphetal im Internet unter www.dautphetal.de (Menü Dienstleistungen Rathaus | Finanzen + Haushalt) wahlweise zum Download und als interaktive Auswertung zur Verfügung.
Dautphetal, den 31.03.2023
Der Gemeindevorstand
Schmidtke
Bürgermeister