Führung der Vierbeiner auf Wald- und Wiesenflächen

Aus gegebenem Anlass bittet die Ordnungsbehörde alle Hundehalterinnen und Hundehalter darum, ihre Hunde speziell im Wald und auf den Wanderwegen anzuleinen bzw. die vorhandenen Feld- und Wanderwege nicht zu verlassen.
Darüber hinaus sind aber auch andere Tierarten zu schützen. Wie bereits in einer vorangegangenen Ausgabe der Dautphetaler Wochenzeitung beschrieben, brüten in der Zeit von Anfang April bis Mitte Juli (Brut- und Setzzeit) viele Vogelarten am Boden oder in Bodennähe, zum Beispiel auf Wiesen und Weiden, aber auch auf Randstreifen, an Wegesrändern und in öffentlichen Parks unter Hecken und Gebüschen. Auch sind Rehe trächtig und bringen ihre Jungen zur Welt.
Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere und deren Nachwuchs werden. Auch gut gehorchende Hunde werden oftmals unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt. Leider werden immer wieder Wildtiere durch streunende und wildernde Hunde verletzt oder sogar getötet. Insbesondere Rehe, die hochträchtig in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit sehr stark eingeschränkt sind, werden mit ihren ungeborenen Kitzen Opfer von Hundebissen.
Auch Hunde, die nicht wildern, können Wildtiere stören oder gefährden. Allein durch die Berührung eines Jungtiers kann sich dessen Geruch verändern; eine Folge kann sein, dass die erwachsenen Tiere den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt ein freilaufender Hund Bodenbrüter, können die Eier im Gelege auskühlen oder bei Hitze kollabieren. Wenn die Elterntiere die Gelege öfter oder länger verlassen müssen, fallen sie leicht natürlichen Feinden zum Opfer oder verhungern.
Deshalb müssen die Halter sicherstellen, dass sie ihren Hund in Wald und Flur immer unter Kontrolle haben und sich Hunde nicht unbeaufsichtigt entfernen und herumstreifen. Das Ordnungsamt rät dazu, die Hunde während der Brut- und Setzzeit anzuleinen und die vorhandenen Wege und Pfade nicht zu verlassen!
Weitergehend sind grundsätzlich auch bitte die “Hinterlassenschaften“ der Vierbeiner, speziell auf landwirtschaftlichen Flächen, einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen. Insofern der Hundekot nicht eingesammelt wird, führt dies zur Unbrauchbarkeit von Futtermitteln für andere Nutztiere (Stichwort: „Hundekot in Milch und Käse“). Entsprechende Hundekotbeutelspender stehen in allen Ortsteilen zur Verfügung.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dautphetal
i.A. Reinl