Diebstahl und Verwüstungen auf Friedhöfen
Immer wieder erreichen uns Hinweise, dass Grabgegenstände von Gräbern auf unseren Friedhöfen entwendet oder zerstört wurden. Zuletzt war hauptsächlich der Friedhof in Dautphe betroffen.
Bei diesen Diebstählen oder Verwüstungen handelt es sich aber keineswegs um ein Kavaliersdelikt. Vielmehr stellt dieses Handeln einen Verstoß gegen § 168 des Strafgesetzbuches dar. Mit dieser Regelung wird die Totenruhe geschützt. Zum Schutzbereich gehört auch die Begräbnisstätte mit Zubehör sowie deren Bepflanzung. Jeder Diebstahl vom Grab, seien es Pflanzen oder andere Grabgegenstände, die sich auf dem Grab befinden sowie jede Zerstörung des Zubehörs fällt unter diesen Straftatbestand. Der Gesetzgeber sieht hierfür empfindliche Strafen vor. Je nach Schwere der Tat reicht die Sanktion von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.
Wir bitten Sie daher, verdächtige Beobachtungen an das Friedhofsamt der Gemeinde Dautphetal unter der Tel. 06466/920-302 oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden.
Gemeinde Dautphetal
Friedhofsverwaltung
R. Schepp