Brennholzverkauf
Die Gemeinde Dautphetal bietet in der kommenden Einschlagsperiode (2023/24) wieder Brennholz in langer Form zum Kauf an. Die Abnahmemenge für Lauholzbrennholz (Buche/Eiche) wird pro Haushalt auf 5-8 fm vorgegeben (abhängig von Einschlagmöglichkeit und Nachfrage). Das Nadelbrennholz (Fichte/Kiefer) wird pro Haushalt auf 10 fm verbindlich vorgegeben. Der Verkauf erfolgt ausnahmslos an Einwohner der Gemeinde Dautphetal.
Die Preise für das Brennholz betragen:
(Preise incl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe)
85,-- €/fm für Laubholz (Buche/Eiche)
40,-- €/fm für Nadelholz (Fichte/Kiefer)
30,-- €/rm für Buche/Eiche (Schlagabraum)
Im Zusammenhang mit dem Verkauf des Brennholzes erlauben wir uns wieder einen kurzen Hinweis auf die ungefähren Brennwerte unserer angebotenen Holzarten zu machen:
Brennwerte
Holzart kWh/fm zu ersetzendes Heizöl in Liter
Eiche 3.000 300
Buche 3.000 300
Fichte 2.140 214
Kiefer 2400 240
Wir machen vorsorglich auch darauf aufmerksam, dass
Ø wir nicht gewährleisten können, das Brennholz sowohl Wohnortsnah und auch in vollem Bestellumfang zur Verfügung zu stellen. Ebenso können wir nicht gewährleisten, dass die Brennholz-Lose immer an Standorten liegen, die mit einem PKW erreichbar sind;
Ø es aus praktischen, forstlichen und wirtschaftlichen Gründen oftmals unumgänglich ist, einzelne Brennholz-Lose innerhalb der jeweiligen Holzarten (Laubhölzer bzw. Nadelhölzer) zu mischen.
Ø das Brennholz im eigenen Interesse unmittelbar nach der Bezahlung, die innerhalb von 28 Kalendertagen nach Datum der Holz-Rechnung zu erfolgen hat, abgefahren werden sollte (Diebstahlgefahr!). Spätester verbindlicher Abfuhrtermin ist der 30.06.2024;
Ø Bestellungen ausschließlich von den Ortsvorstehern entgegengenommen und nach Ablauf der unten genannten Bestellfrist von diesen an uns weitergeleitet werden. Sofern zwei oder mehr Besteller das Brennholz gemeinsam aufarbeiten und/oder abfahren möchten, ist dies bei der Bestellung dem Ortsvorsteher gegenüber zu erklären, damit uns diese Information bei der Zuteilung des Brennholzes vorliegt und ggf. berücksichtigt werden kann. Dabei ist auch anzugeben, ob eine gemeinsame Rechnung (Holzzettel) ausgestellt und an wen sie adressiert werden soll. Eine verbindliche Zusage, dass eine Realisierung dieses Wunsches immer möglich sein wird, kann von uns im Vorfeld leider nicht gegeben werden;
Ø es ggf. dazu kommen kann, dass die eingehenden Bestellmengen unsere Einschlagsmöglichkeiten bei Laubhölzern (Buche/Eiche) übersteigen. Sollte dieser Fall eintreten, behalten wir uns vor, durchgängig eine entsprechende Reduzierung bei jeder einzelnen Brennholzzuteilung vorzunehmen;
Ø die Bereitstellung des Brennholzes, soweit wie möglich, bis zum zeitigen Frühjahr 2024 abgeschlossen sein soll. In diesem Zusammenhang bitten wir jedoch zu berücksichtigen, dass es dabei u. a. durch unvorhergesehene ungünstige Witterungsverhältnisse zu gewissen zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Sollte das zugeteilte Brennholz nach erfolgter Zuteilung nicht abgenommen werden, ist es komplett zurückzugeben. Ein Ersatz dieses Holzes durch die Bereitstellung eines anderen Brennholz-Loses erfolgt seitens der Gemeinde Dautphetal in diesem Fall definitiv nicht;
Ø die Aufarbeitung des Brennholzes ausschließlich mit einer persönlichen Schutzausrüstung durchgeführt werden darf. Dabei sind die im „Merkblatt für Brennholzselbstwerber“, welches dem Holzzettel beiliegt, enthaltenen Sicherheits- bzw. Gefahrenhinweise zu beachten;
Ø Brennholz aus Schlagabraumkontingenten werden rechtzeitig vorher in der „Dautphetaler Wochenzeitung“ veröffentlicht
Mit Bestellung werden die vorgenannten Bedingungen des gemeindlichen Brennholzverkaufs uneingeschränkt anerkannt.
Wir bitten die Brennholzbestellungen ausschließlich bei dem Ortsvorsteher ihres Ortsteils bis spätestens
Freitag, 29. September 2023,
abzugeben.
Der o. a. letzte Bestelltermin für das Brennholzist zwingend einzuhalten. Nach diesem Termin werden sowohl von dem jeweiligen Ortsvorsteher als auch von der Gemeindeverwaltung grundsätzlich keine Bestellungen mehr entgegengenommen.
Dautphetal, 29.08.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Dautphetal
Schmidtke
Bürgermeister