Bauleitplanung der Gemeinde Dautphetal, Ortsteil Wolfgruben

Bebauungsplan Nr. 1 – 4. Änderung und Erweiterung „Östlich In Wolfgruben“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB – Entwurfsoffenlage
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dautphetal hat am 02.05.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Entwurfsoffenlage zum Bebauungsplan Nr. 1 – 4. Änderung und Erweiterung „Östlich In Wolfgruben“ sowie zur Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
(2) Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden und umfasst die Flurstücke 20/1, 21, 24/1 und 25/2, 82/3 und 83 in der Flur 3, Gemarkung Wolfgruben (Plankarte 1). Das Plangebiet ist östlich der Straße „In Wolfgruben“ zu verorten.
Hinzu kommen Maßnahmen für den artenschutz- und naturschutzrechtlichen Ausgleich auf den folgenden Flurstücken:
Gemarkung Wolfgruben, Flur 2, Flurstück 78/1 tlw. (Plankarte 2)
Gemarkung Wolfgruben, Flur 2, Flurstück 38 tlw. (Plankarte 3)
Gemarkung Hommertshausen, Flur 2, Flurstück 71 (Plankarte 4)
(3) Ziel der 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Neuausweisung eines Caravanplatzes, der zwischen der Ortslage und der Eisenbahntrasse im rückwärtigen Bereich der Ortslagenbebauung platziert werden soll. Die Planungen und textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden an das Planziel, an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen und an die bisherigen Vorgaben der rechtskräftigen Bebauungspläne angepasst. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.
(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht und die umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen werden mit öffentlich ausgelegt.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls öffentlich aus: Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Fachbeitrag und Aussagen zu den umweltrelevanten Schutzgütern gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7a-j BauGB u. a. die Schutzgüter Boden und Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.
Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.
Weitere umweltbezogene Informationen liegen vor: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag in Bezug auf Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Maculinea-Arten sowie eine Immissionsberechnung zur Berechnung der vom Schienen- und Straßenverkehr sowie von der Gewerbenutzung (angrenzend zum Plangebiet) verursachten Schallimmissionen.
Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Wesentliche Sachverhalte, die sich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung beziehen, werden vorliegend zusammenfassend aufgeführt:
Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement (Schutzgüter Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zu möglichen Emissionen, die von der Bundesstraße ausgehen können.
IHK (Schutzgüter Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zu möglichen Licht- und Lärmemissionen, die von der südöstlich angrenzenden Gewerbenutzung ausgehen können.
Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Naturschutz (Schutzgüter Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweis auf fehlende Unterlagen hinsichtlich des Artenschutzes, hier speziell von Maculinea-Arten. Hinweise zum Grasweg im Osten und das Aufweisen von Charakterzügen eines LRT 6510. Hinweise auf fehlende Aussagen zur Pflege des Entwicklungsziels „Magere Saumstruktur“. Hinweise zu den Festsetzungen zum Artenschutz zur Vermeidung der Verbotstatbestände des § 44 BNatschG. Hinweise zum LSG „Auenverband Lahn-Ohm“ (vrs. Darstellungsfehler).
Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Wasser- und Bodenschutz (Schutzgüter Klima und Luft, Boden und Wasser, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweis auf Lage des Plangebietes innerhalb der Schutzzone III im vorläufig gesicherten Trinkwasserschutzgebiet Dautphetal Wolfgruben „Auf dem Stein“. Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Niederschlagswasser.
Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, FB Ländlicher Raum (Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft): Hinweis zu den Ausgleichsflächen und mögliche Auswirkungen auf die Agrarstruktur.
RP Gießen, Obere Landesplanungsbehörde (Schutzgüter: Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft): Hinweise auf Darstellung als VRG Siedlung (Bestand) und VRG Landwirtschaft sowie VBG für besondere Klimafunktionen.
RP Gießen, Grundwasserschutz, Wasserversorgung (Schutzgüter: Boden und Wasser): Hinweis auf Lage außerhalb eines Wasserschutzgebietes. Hinweis auf Lage des Plangebietes innerhalb der Schutzzone III im vorläufig gesicherten Trinkwasserschutzgebiet Dautphetal Wolfgruben „Auf dem Stein“.
Regierungspräsidium Gießen, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (Schutzgüter: Boden, Wasser, Luft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Allgemeine Hinweise zum Thema Starkregen sowieso zu Starkregenereignissen.
Regierungspräsidium Gießen, Nachsorgender Bodenschutz Schutzgüter: Boden, Wasser, Luft, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung): Im Plangebiet sind keine Altlasten bekannt. Hinweise auf Umgang im Falle eines Auftretens von Altlasten.
RP Gießen, Vorsorgender Bodenschutz (Schutzgüter: Boden, Wasser und Luft): Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz. Forderung der Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung (BBB).
RP Gießen, Kommunale Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen (Schutzgüter: Mensch, Tiere, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweise zum Umgang mit Abfall und der Abfallentsorgung. Hinweise zum Umgang von Bodenaushubmaterial bei Erdarbeiten.
RP Gießen, Immissionsschutz II (Mensch, Tiere, Gesundheit und Bevölkerung): Hinweis auf Konfliktpotential aufgrund von Vorbelastungen durch den Gewerbebetrieb (östlich des Plangebietes), der Bundesstraße und der Bahntrasse. Empfehlung einer Schallimmissionsprognose.
RP Gießen, Bergaufsicht (Schutzgüter: Boden, Wasser, Landschaft, Mensch, Kultur- und sonstigen Sachgütern): Hinweis auf Lage des Plangebietes im Bergfreien.
RP Gießen, Landwirtschaft (Schutzgüter: Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Boden und Wasser, Landschaft): Hinweise auf die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen, speziell für die anstehenden Ausgleichsmaßnahmen.
RP Gießen, Obere Naturschutzbehörde (Schutzgüter Boden und Wasser, Klima und Luft, Biologische Vielfalt, Landschaftsbild, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität): Hinweis auf das zum Plangebiet angrenzende LSG „Auenverbund Lahn-Ohm“ und die Überlappung lt. Natureg. Hinweis auf Einschätzung einer Ungenauigkeit der Bilddarstellung.
Tennet (Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft): Hinweis zu den Ausgleichsflächen und mögliche Auswirkungen auf Leitungen der Tennet.
Die Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) behandelt sind, und den o. a. Umweltinformationen öffentlich ausgelegt.
(5) Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanänderung (Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Immissionsprognose) zu jedermanns Einsicht öffentlich in der Zeit vom
02.05.2023 – 06.06.2023 einschließlich
in der Gemeindeverwaltung Dautphetal, Bauamt, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal aus. Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information sowie zur Äußerung von Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen (z. B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Die Stellungnahmen können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! abgegeben werden.
(6) In Ergänzung der o. g. Ausführungen weist die Gemeinde Dautphetal auf die allg. Öffnungszeiten der Verwaltung sowie der telefonischen Terminabsprache (nach Vereinbarung) hin.
(7) Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Website der Gemeinde (https://www.dautphetal.de/bauen-gewerbe/bauleitplaene-online) und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden. Das Aufsuchen der Gemeindeverwaltung und das Einsehen der Unterlagen dort kann somit vermieden werden. Es kann daher auch eine Stellungnahme per E-Mail abgegeben werden.
(8) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanes einen Monat aus, allerdings wird die Auslegungsfrist angemessen um knapp eine Woche verlängert. Im öffentlichen Interesse wird auf die Notwendigkeit der vorherigen telefonischen Vereinbarung hingewiesen.
(9) Für die Flächennutzungsplanänderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
(10) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 und § 4a Abs. 6 BauGB wird für das Bebauungsplanverfahren darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(11) Die Gemeinde Dautphetal hat gemäß § 4b BauGB das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens beauftragt.