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Bundestagswahl: Briefwahl beantragen

13. Januar 2025     Rathaus, Wahlen

Ab dieser Woche ist es möglich, die Briefwahlunterlagen für die bevorstehende vorgezogene Bundestagswahl online zu beantragen. Ab Montag, dem 13. Januar 2025, können wahlberechtigte Bürger die Unterlagen auf verschiedenen Wegen anfordern:

  1. Persönlich im Rathaus:
    Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich während der Öffnungszeiten im Rathaus beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine direkte Mitnahme der Wahlunterlagen erst möglich ist, sobald die Stimmzettel vorliegen. Dies wird voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 der Fall sein.
  2. Online über die Webseite der Gemeinde:
    Hier können Sie die Briefwahlunterlagen direkt online beantragen.
  3. Per Post:
    Nutzen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen spätestens bis zum 2. Februar 2025 per Post zugestellt wird, und senden Sie diesen ausgefüllt per Post an Ihre Gemeindeverwaltung.
  4. Formlos per E-Mail, Brief oder Fax:
    Sie können Ihren Antrag auch formlos stellen – beispielsweise per E-Mail, Brief oder Fax. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Die Wahlbenachrichtigungen werden spätestens bis zum 2. Februar 2025 an alle wahlberechtigten Personen per Post versendet. Diese Benachrichtigungen enthalten nicht nur wichtige Informationen zur Wahl, sondern auch einen Antrag, den Sie für die Briefwahl per Post verwenden können.

Fristen und Hinweise zur Beantragung:

Es wird dringend empfohlen, den Antrag auf Briefwahl, unabhängig davon, ob Sie diesen digital oder schriftlich stellen, bis spätestens Mittwoch, den 5. Februar 2025, einzureichen, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig versendet werden und Sie ausreichend Zeit haben, Ihren Wahlbrief zurückzusenden.

Grundsätzlich können Briefwahlunterlagen bis Freitag, den 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr beantragt werden. Nur wenn im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, dürfen Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.

Falls Sie die beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben und dies glaubhaft versichern, können Sie noch am Samstag, den 22. Februar 2025, in der Zeit von 11:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Rathaus neue Briefwahlunterlagen erhalten.

Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der Fristen für Einsprüche der Parteien die Stimmzettel erst in der ersten Februarwoche gedruckt werden können. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt daher frühestens am 10. Februar 2025. Wir bitten um Ihr Verständnis, falls es hierbei zu Verzögerungen kommen sollte.

Wie und wo kann ich meine Briefwahl abgeben?

Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, den 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Geben Sie daher Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Post. Zur Einhaltung dieser Frist können Sie die roten Wahlbriefe auch in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Dieser wird am Wahlsonntag um 18:00 Uhr letztmals geleert. Wahlbriefe, die später eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.