Amtliche Bekanntmachung zum Nachrücken in den Ortsbeirat Dautphe
Das Mitglied des Ortsbeirates Dautphe, Marco Schmidtke, hat sein Mandat zum Ortsbeirat Dautphe gemäß § 33 Abs. 1 Ziffer 2 KWG verloren.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich fest, dass aus dem Wahlvorschlag der Bürgerliste Dautphe der Bewerber Leon Löffler, Hainstr. 4, 35232 Dautphetal, mit Wirkung vom 01.08.2022 in den Ortsbeirat Dautphe nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder/jede Wahlberechtigte des Wahlkreises Dautphe binnen einer Frist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter (Gemeindeverwaltung Dautphetal, Hainstraße 1) einzureichen und zu begründen.