Die Gemeinde Dautphetal sorgt im Rahmen der Gefahrenabwehr dafür, dass Risiken für die öffentliche Sicherheit frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Dazu gehören unter anderem der Brandsicherheitsdienst, Katastrophenschutz, der Umgang mit gefährlichen Hunden, gefährlichen Gütern und Obdachlosenangelegenheiten.
Brandsicherheitsdienst
Zu den Pflichtaufgaben der öffentlichen Feuerwehren gehört nicht nur der Abwehrende Brandschutz und die Allgemeine Hilfe, sondern auch der Vorbeugende Brandschutz mit der Verhütung von Bränden und von Brandgefahren. Hierzu gehört unter anderem auch der Brandsicherheitsdienst, der während örtlich und zeitlich begrenzten Veranstaltungen in Gebäuden oder im Freien als vorbeugende Brandschutzmaßnahme durchgeführt wird.
Der § 17 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) enthält folgende Regelungen (Auszug) für den Brandsicherheitsdienst:
Für Veranstaltungen, bei denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Anzahl von Menschen gefährdet wäre (Versammlungen, Ausstellungen, Theateraufführungen, Zirkusveranstaltungen, Messen, Märkte und vergleichbare Veranstaltungen), kann ein Brandsicherheitsdienst angeordnet werden.
Der Brandsicherheitsdienst wird von der öffentlichen Feuerwehr der Gemeinde geleistet. Art und Umfang des Brandsicherheitsdienstes bestimmt die Leitung der Feuerwehr.
Für die Durchführung des Brandsicherheitsdienstes werden Gebühren nach örtlichen Gebührenordnungen erhoben.
Die Notwendigkeit eines Brandsicherheitsdienstes ist eine Ermessensentscheidung der Gemeinde (Ordnungsamt, Brandschutzamt). Wird ein Brandsicherheitsdienst angeordnet, ist für die ordnungsgemäße Durchführung die Leitung der Feuerwehr (Gemeindebrandinspektor) verantwortlich. Diese kann die Verantwortung auch an die Leitung der zuständigen Ortsteilfeuerwehr (Wehrführer) weitergeben.
Aufgaben des Brandsicherheitsdienstes
Der Brandsicherheitsdienst hat die grundsätzlichen Aufgaben die Einhaltung der einschlägigen Brandschutzvorschriften und der für die Veranstaltung festgelegten Schutzmaßnahmen zu überprüfen und im Gefahrfall die notwendige Erstmaßnahmen zur Rettung der anwesenden Personen und zur Bekämpfung von Entstehungsbränden einzuleiten. Er überwacht die festgelegten Auflagen bei Veranstaltungen und trifft die erforderlichen Maßnahmen
Katastrophen- und Zivilschutz
Auch wenn Deutschland über ein sehr gut ausgebautes System zur Gefahrenabwehr verfügt, können Katastrophen oder großflächige Schadenslagen nie ganz ausgeschlossen werden. Damit im Ernstfall schnell und wirksam gehandelt werden kann, sind die Zuständigkeiten im Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz auf mehreren Ebenen geregelt.
Auf Bundesebene liegt die Verantwortung beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Die zentrale Fachbehörde ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Es entwickelt Vorsorgemaßnahmen für den Verteidigungsfall, betreibt Warnsysteme wie Cell Broadcast, veröffentlicht Ratgeber und Checklisten und stellt die Warn-App NINA bereit.
Für den Katastrophenschutz in Friedenszeiten sind die Bundesländer verantwortlich. In Hessen übernimmt das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) die Funktion der obersten Katastrophenschutzbehörde. Die konkrete Einsatzorganisation erfolgt auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, die als untere Katastrophenschutzbehörden tätig sind und bei Bedarf Katastrophenstäbe einrichten.
Im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist der Landkreis selbst die zuständige untere Katastrophenschutzbehörde (Website des Landkreises). Er hält Einheiten, Ausstattung und Strukturen bereit, um im Ernstfall koordiniert reagieren zu können. Die Gemeinde Dautphetal unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten, informiert die Bevölkerung über aktuelle Gefahrenlagen und kann bei Ausfall der Verbindung zum Landkreis vorübergehend selbst Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde übernehmen.
Darüber hinaus sind zahlreiche Organisationen und Einsatzkräfte in den Bevölkerungsschutz eingebunden: die Feuerwehren, die Polizei, das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie das Technische Hilfswerk (THW). Auch der Deutsche Wetterdienst (DWD) trägt mit amtlichen Warnungen vor extremen Wetterlagen zum Bevölkerungsschutz bei.
Zur schnellen Information der Bevölkerung stehen verschiedene Warnsysteme bereit, darunter Sirenen, Rundfunk, Fernsehen, NINA, die hessische Warn-App hessenWARN sowie Cell Broadcast-Nachrichten.
Gefährlicher Hund
In Hessen sind alle Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit, also für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgehen. Hunde dürfen außerhalb des eingefriedeten Besitztums der Halterin oder des Halters nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden.
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
Meldung Hundeangriff
Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.
Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.
Gefährliche Güter
Was sind gefährliche Güter?
Unter gefährlichen Gütern versteht man Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes im Zusammenhang mit der Beförderung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit, für wichtige Gemeingüter, für Leben und Gesundheit von Menschen sowie Tiere und Sachen ausgehen können.
Örtliche Zuständigkeit
Die Städte und Gemeinden Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Cölbe, Dautphetal, Ebsdorfergrund, Fronhausen, Gladenbach, Lahntal, Lohra, Münchhausen, Rauschenberg, Steffenberg, Weimar (Lahn), Wetter (Hessen), Wohratal haben sich zu einem gemeinsamen örtlichen Ordnungsbehördenbezirk für die Aufgaben der Gefahrgutüberwachung nach § 9 Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) zusammengeschlossen.
Obdachlosenangelegenheiten
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum jemand ohne Obdach, also ohne Wohnraum, lebt bzw. kurz davor steht, seine Wohnung zu verlieren.
In erster Linie ist der Betroffene selbst dafür verantwortlich, die Obdachlosigkeit zu beenden bzw. eine drohende Obdachlosigkeit abzuwenden.
Haben Sie Probleme, die Miete zu zahlen oder sind Sie bereits mit Mietzahlungen im Rückstand und haben nach Mahnungen eine fristlose Kündigung erhalten, so können Sie sich an nachfolgende Stellen wenden:
KreisJobCenter Marburg-Biedenkopf
Raiffeisenstraße 6
35043 Marburg
Tel. 06421 40570
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Diakonische Werk Marburg-Biedenkopf
Wohnungsnotfallhilfe
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Tel. 06421 9487 77
Wenn Ihnen durch einen rechtskräftigen, vollstreckbaren Titel die Wohnungsräumung für einen bestimmten Tag angekündigt wurde, dann wenden Sie sich bitte umgehend an das KreisJobCenter sowie an den o.g. Ansprechpartner.