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Anmeldung Lagerfeuer

Wenn Sie ein Lagerfeuer im Gemeindegebiet durchführen möchten, muss dieses vorab bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden. Die Anzeige dient dazu, mögliche Gefahren für Menschen, Tiere, Gebäude, Natur und Umwelt zu vermeiden und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen abstimmen zu können.

Bitte beachten Sie:
Die Anzeige eines Lagerfeuers stellt keine automatische Genehmigung oder Erlaubnis dar. Die Durchführung kann untersagt werden, wenn rechtliche Vorgaben, Sicherheitsanforderungen oder witterungsbedingte Risiken (z. B. erhöhte Waldbrandgefahr) entgegenstehen.

Die Anzeige muss spätestens zwei Werktage vor dem geplanten Termin bei der Gemeinde eingehen.

Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig aus und beachten Sie die Hinweise zu Sicherheitsabständen und Waldbrandgefahr. Nur so kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihrer Anzeige erfolgen.

Ansprechpartner

Verena Balla

Leitung Fachdienst Bürgerservice und Ordnung