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Anmeldung Feuerwerk

Hinweis zur Feuerwerksanzeige:

Bitte beachten Sie, dass das Ausfüllen und Absenden dieses Formulars eine offizielle Anzeige eines Feuerwerks bei der Gemeinde darstellt. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet, diese Anzeige zu bearbeiten. Mit der Bearbeitung sind Gebühren in Höhe von 200 Euro verbunden.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Feuerwerk angezeigt werden muss oder ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, empfehlen wir dringend, vorher telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem zuständigen Mitarbeiter der Gemeinde aufzunehmen, bevor Sie das Formular absenden.

Ansprechperson

David Reinl

Hunde VO, Nachbarrecht

Bitte melden Sie hier Ihr geplantes Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen gemäß §23 Abs. 3 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz. Füllen Sie das Formular vollständig aus, damit Ihre Anzeige schnell und reibungslos bearbeitet werden kann. Bei Fragen hilft Ihnen die Gemeindeverwaltung Dautphetal gerne weiter.

Gemäß § 23 Abs. 3 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) ist die Durchführung eines Feuerwerks mindestens 14 Werktage vor dem geplanten Termin bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Unabhängig davon ist es erforderlich, die Gemeinde spätestens einen Monat vor dem vorgesehenen Veranstaltungstag zu kontaktieren, damit die notwendige brandschutzrechtliche Prüfung durch den Fachdienst Brandschutz durchgeführt werden kann.