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Anmeldung Veranstaltung

Wenn Sie im Rahmen einer Veranstaltung Speisen und/oder Getränke anbieten möchten, wie zum Beispiel bei einem Kuchenverkauf, einem Getränkestand oder einem Ausschankwagen, müssen Sie die Veranstaltung gemäß § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes (HGastG) bei der zuständigen Behörde anmelden. Diese Anmeldung ist notwendig, um die Veranstaltung ordnungsgemäß zu registrieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Darüber hinaus kann es sein, dass ein Brandsicherheitsdienst erforderlich ist, besonders bei größeren Veranstaltungen mit vielen Besuchern. Der Brandsicherheitsdienst dient der Verhütung von Bränden und der Gewährleistung der Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer. Die Notwendigkeit eines solchen Dienstes wird von der Feuerwehr und der zuständigen Behörde geprüft, und es können hierfür zusätzliche Gebühren anfallen.

Wann müssen Sie das Formular ausfüllen?
  • Bei jeder Veranstaltung, bei der Speisen oder Getränke verkauft werden, muss eine Anmeldung erfolgen.
  • Dies gilt auch für kleine Events wie Bratwurststände oder Getränkeausgaben, aber auch für größere Veranstaltungen wie Volksfeste, Musik- oder Kulturveranstaltungen.
  • Wenn Sie vorübergehend eine gastronomische Tätigkeit aufnehmen (z.B. ein Ausschankzelt oder einen Verkaufsstand), müssen Sie das Formular ebenfalls ausfüllen.
Fristen
  • Spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss die Anzeige bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
  • Wenn es sich um eine größere Veranstaltung – wie ein Grenzgang, mehrtägige Kirmes – handelt oder Sie eine besondere Genehmigung benötigen, empfiehlt es sich, die Anzeige mindestens sechs Monate im Voraus abzugeben, um genügend Zeit für die Planung und Prüfung zu haben.
Kosten
  • Die Gebühren für die Anzeige werden nach den örtlichen Gebührenordnungen erhoben. Die genaue Höhe hängt von der Art und Größe der Veranstaltung ab und wird von der Gemeinde festgelegt. Die Gebühren werden durch die Bearbeitung der Anzeige der Veranstaltung fällig. Die Kosten entstehen auch, wenn Sie die Veranstaltung nicht wie angezeigt durchführen.
  • Gebühren für den Brandsicherheitsdienst können anfallen, wenn bei Ihrer Veranstaltung ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Das ist häufig der Fall bei größeren Veranstaltungen, bei denen viele Menschen zusammenkommen (z. B. bei einem Volksfest oder Konzert).
Wichtige Hinweise
  • Falls die Veranstaltung in einem Gebäude stattfindet, müssen auch baurechtliche Vorschriften beachtet werden, die je nach Art der Veranstaltung variieren können.
  • Die Feuerwehr der Gemeinde wird prüfen, ob ein Brandsicherheitsdienst notwendig ist. Dieser wird von der Feuerwehr organisiert und sorgt dafür, dass im Falle eines Brandes schnell Hilfe geleistet werden kann.

Ansprechpartner

Stefan Reisch

Leitung Fachdienst Bürgerservice und Ordnung

Verena Balla

Leitung Fachdienst Bürgerservice und Ordnung

David Reinl

Hunde VO, Nachbarrecht