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Friedhofswesen

Sterbefall

Der Tod einer in Dautphetal verstorbenen Person wird vom Standesamt Dautphetal beurkundet. Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben Angaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.

Hinsichtlich des medizinischen Teils maßgeblich ist die ärztliche Todesbescheinigung, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.

Sofern Sie ein Bestattungsinstitut beauftragt haben, wird sich dieses um die Formalitäten im Standesamt kümmern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bestattungsinstituts werden die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen und auftragsgemäß die Sterbeurkunden in Empfang nehmen.

Bestattungsformen

Erdreihengrab/ Urnenreihengrab
Reihengräber am Friedhof Dautphetal

Ein Reihengrab ist eine Grabstätte für eine Erd- oder Urnenbestattung. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben, jeweils im Todesfall.

Ruhefrist & Nutzungsdauer

  • Die Ruhezeit beträgt:
    • 30 Jahre bei Erdbestattungen
    • 20 Jahre bei Urnenbestattungen
  • Eine Verlängerung oder ein Wiedererwerb der Grabstätte ist nicht möglich.
  • In einem Reihenerdgrab können zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden – wenn für jede Urne eine Ruhefrist von mindestens 15 Jahren gewährleistet ist.

Gestaltung & Pflege

  • Reihengräber sind bepflanzte Grabstellen, die von den Angehörigen selbst gepflegt werden.
  • Als Grabmal ist ein Grabstein oder eine Liegeplatte erlaubt.
  • Das Grabmal muss vom Friedhofsamt genehmigt werden, bevor es aufgestellt wird.

Verfügbarkeit

  • Diese Bestattungsform ist auf allen Friedhöfen in den Ortsteilen möglich.

Rasenerdgrab/ Rasenurnengrab
Rasengrab Friedhof Dautphetal

Ein Rasengrab ist eine pflegefreie Grabstätte, die für eine Erd- oder Urnenbestattung genutzt wird. Sie wird – wie bei Reihengräbern – im Todesfall vergeben.

Ruhefrist & Nutzungsdauer

  • Die Ruhezeit beträgt:
    • 30 Jahre bei Erdbestattungen
    • 20 Jahre bei Urnenbestattungen
  • In einem Rasenerdgrab dürfen zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden – wenn eine Ruhezeit von mindestens 15 Jahren pro Urne eingehalten werden kann.

Pflege & Gestaltung

  • Rasengräber sind pflegefrei. Die Mäharbeiten werden vom gemeindlichen Bauhof übernommen.
  • Es dürfen keine Blumenvasen, Gestecke oder Blumentöpfe auf dem Grab abgestellt werden.
  • Die Grabstätte erhält eine flache Grabplatte.
  • Zusätzlich kann der innere Bereich mit einem liegenden oder stehenden Grabmal oder einer kleinen Schmuckbepflanzung gestaltet werden.

Verfügbarkeit vor Ort

  • In Mornshausen sind nur Rasengräber für Erdbestattungen möglich.
  • In Elmshausen sind nur Rasengräber für Urnenbestattungen möglich.
Urnen-Wahlgrab/ Urnenrasen-Wahlgrab
Urnen-Erdgrab Friedhof Dautphetal

Ein Urnenwahlgrab ist eine Grabstätte ausschließlich für Urnenbeisetzungen. Im Unterschied zu Reihengräbern wird hier auf Antrag ein Nutzungsrecht für 35 Jahre vergeben.

Ruhefrist & Nutzungsdauer

  • Das Nutzungsrecht beträgt 35 Jahre und kann einmal verlängert werden.
  • In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen zwei Urnen beigesetzt werden.
  • Weitere Urnenbeisetzungen sind nicht zulässig.

Pflege & Gestaltung

  • Die Gestaltungsmöglichkeiten und Pflege entsprechen denen von Urnenreihengräbern oder Rasenurnengräbern.
  • Je nach Art der Grabfläche sind Grabplatten, Grabsteine oder eine dezente Bepflanzung möglich.
  • Auch diese Gräber können pflegefrei angelegt sein – je nach Standort und Ausführung.

Besonderheit: Urnenwand

Urnenwahlgräber können sich auch in einer Urnenwand befinden. Dort werden die Urnen in Wandnischen beigesetzt, meist mit einer beschrifteten Abdeckplatte.

Verfügbarkeit vor Ort

  • Diese Bestattungsart ist auf allen Friedhöfen der Gemeinde möglich.
  • In Mornshausen sind ausschließlich Urnenwahlgräber vorhanden.
Urnenwand
Urnenwand Friedhof Dautphetal

In einer Urnenwand werden Urnen in kleinen Kammern (Nischen) beigesetzt. Diese Form der Bestattung ist pflegefrei und platzsparend.

Ruhefrist & Nutzungsdauer

  • Urneneinzelgrab in der Urnenwand:
    • Für 1 Urne, mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren
  • Urnenwahlgrab in der Urnenwand:
    • Für 2 Urnen, mit einer Nutzungsdauer von 35 Jahren

Besonderheiten & Gestaltung

  • Es dürfen keine verrottbaren oder biologisch abbaubaren Urnen verwendet werden.
  • Jede Kammer wird mit einer fest verschlossenen Abdeckplatte versehen.
  • Diese Platte wird von der Gemeinde vorgegeben und trägt die Inschrift der Verstorbenen.
  • Eine individuelle Gestaltung der Kammer (z. B. mit Deko oder Blumen) ist in der Regel nicht vorgesehen.

In folgenden Ortsteilen sind keine Urnenwände vorhanden:

  • Damshausen
  • Elmshausen
  • Friedensdorf
  • Silberg
Baumurnengrab
Baumurnenfeld auf dem Friedhof Dautphe. Im Hintergrund drei Stehlen.

Ein Baumurnengrab ist eine besondere Form der Urnenbestattung. Die Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes kreisförmig um den Stamm beigesetzt – in der Reihenfolge der Beisetzungen im Uhrzeigersinn. Es handelt sich um ein pflegefreies Reihengrab, das eine Urne aufnehmen kann.

Ruhefrist & Nutzungsdauer

  • Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.
  • Eine Verlängerung oder weitere Belegung ist nicht möglich.
  • Es dürfen nur biologisch abbaubare Urnen verwendet werden.

Gestaltung & Pflege

  • Baumurnengräber werden als naturnahe Wiesenflächen angelegt.
  • Schmuckbepflanzungen, Grabgestecke, Grabzubehör oder Einfassungen sind nicht erlaubt.
  • Die Pflege der Fläche (Mähen, Einsäen, Auffüllen) übernimmt die Gemeinde.

Kennzeichnung der Grabstätte

Je nach Friedhof gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Grabliegeplatte
    • Rund, 35 cm Durchmesser, 6 cm Dicke
    • Mit Inschrift des Verstorbenen
  2.  Gemeinschaftlicher Gedenkstein
    • Namen der Verstorbenen werden dort gemeinsam aufgeführt

Verfügbarkeit vor Ort

Baumurnengräber sind aktuell auf folgenden Friedhöfen möglich:

  • Buchenau
  • Dautphe
  • Elmshausen
  • Friedensdorf
  • Silberg
  • Wolfgruben