Das Meldewesen umfasst die Anmeldung bei Zuzug, die Ummeldung innerhalb der Gemeinde sowie die Abmeldung bei Wegzug ins Ausland. Auch Meldebescheinigungen, Wohnungsgeberbestätigungen und Auskunftssperren sind Teil dieses Bereichs.
Viele Anliegen können Sie bequem online erledigen. Die jeweiligen Möglichkeiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Erledigungen im Bürgerbüro sind ohne Termin während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich.
An-, Um- und Abmeldung Ihres Wohnsitzes
Beschreibung
Anmeldung
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Für den Zuzug nach Dautphetal ist es nicht notwendig, persönlich zum Amt zu kommen. Sie können Ihre Anmeldung ganz bequem digital erledigen. Besuchen Sie dazu einfach den Link zur digitalen Anmeldung.
Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abmelden. Eine Abmeldung kann auch bereits eine Woche im Voraus erfolgen. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z. B. eine Nebenwohnung) aufgeben.
Ummeldung
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie diese Wohnung bei der Meldebehörde abmelden, bei der Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind.
Falls Sie den Wohnungsstatus (z. B. Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern möchten, müssen Sie dies ebenfalls bei der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung erklären. Dies können Sie über diesen Online-Service.
Unterlagen für die Beantragung
- Personalausweis und/oder Reisepass oder ggf. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG (wird vom Vermieter ausgestellt)
- Einverständniserklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung für Minderjährige nach § 22 BMG bei Minderjährigen unter 16 Jahren, wenn nur ein Elternteil mit dem Kind umzieht
Einverständniserklärung Sorgeberechtigte anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (PDF)
Meldebescheinigung
Beschreibung
Einfache Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung bestätigt lediglich, wer an welchem Wohnort gemeldet ist. Sie enthält keine weiteren persönlichen Angaben wie Konfession oder Familienstand. Die Bescheinigung kann nur der betroffenen Person selbst zugestellt oder, gegen Vorlage einer Vollmacht, an eine andere Person übergeben werden.
Erweiterte Meldebescheinigung
Für bestimmte Anlässe, wie zum Beispiel eine Eheschließung, kann eine erweiterte Meldebescheinigung erforderlich sein. Diese enthält zusätzlich zu den Angaben der einfachen Bescheinigung Informationen zu Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit.
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen für Passangelegenheiten eine erweiterte Meldebescheinigung bei ihrem Konsulat vorlegen.
Online beantragen
Sie können Ihre Meldebescheinigung ganz bequem online beantragen. Besuchen Sie dazu den Online-Antrag zur Meldebescheinigung.
Voraussetzungen
Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen für aktuell in Dautphetal gemeldete Personen, können im Bürgerbüro persönlich oder schriftlich beantragt werden. Bei Vorsprache müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass und ggf. eine Vollmacht mitbringen. Bei schriftlichem Antrag muss die Gebühr vorab überwiesen werden. Fügen Sie der Anfrage bitte einen Nachweis über die Zahlung und eine Kopie des Personalausweises/Passes bei.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für eine (erweiterte) Meldebescheinigung beträgt 10,00 Euro. Bei schriftlichem Antrag überweisen Sie den Betrag bitte vorab auf das Konto der Gemeinde Dautphetal, IBAN DE 95 5335 0000 0119 0272 50 Sparkasse Marburg-Biedenkopf.
Als Verwendungszweck benutzen Sie bitte: „Meldebescheinigung/Name/Vorname“
Haushaltsbescheinigungen für die Kindergeldkasse sind gebührenfrei.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- EC-Zahlung
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 06466-920-333 oder per Email an buergerservice@dautphetal.de
Ansprechpersonen