Ob Personalausweis oder Reisepass – auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Beantragung, Verlängerung und Abholung von Ausweisdokumenten. Bitte beachten Sie: Kinder benötigen seit dem 1. Januar 2024 einen regulären Reisepass oder Personalausweis.
Achten Sie darauf, dass das Ausweisfoto dem aktuellen Aussehen des Kindes entspricht – eine deutliche Ähnlichkeit ist Voraussetzung für die Gültigkeit des Dokuments.
Viele Anliegen können Sie bequem online erledigen. Die jeweiligen Möglichkeiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Erledigungen im Bürgerbüro sind ohne Termin während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich.
Passbilder nur noch digital
Laut neuer gesetzlicher Vorgabe dürfen Passbilder für Ausweisdokumente nur noch digital übermittelt werden.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Foto direkt im Bürgerbüro aufnehmen lassen – schnell & bequem vor Ort (6 Euro)
- Zertifizierten Fotografen aufsuchen – Sie erhalten einen QR-Code zur Vorlage im Rathaus
Papierfotos können nicht mehr angenommen werden.
Personalausweis
Beschreibung
In Deutschland besteht für alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, die Pflicht, sich mit einem gültigen Personalausweis ausweisen zu können. Alternativ kann auch ein gültiger Reisepass genutzt werden.
Mehr als nur ein Ausweisdokument
Der neue Personalausweis bietet Ihnen vielseitige Einsatzmöglichkeiten:
- Vor Ort: Identifikation bei Bankgeschäften, Hotelübernachtungen oder Polizeikontrollen.
- Online: Dank des integrierten Chips können Sie sich sicher im Internet oder an Bürgerterminals ausweisen. So erledigen Sie Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten bequem digital.
Detaillierte Informationen zu den Funktionen und zum Datenschutz finden Sie in der Broschüre „Personalausweis“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Reisen mit dem Personalausweis
Ihr Personalausweis wird in vielen Ländern – insbesondere im Schengen-Raum – als Reisedokument anerkannt. Ob Ihr Reiseziel den Personalausweis für die Einreise oder den Transit akzeptiert, erfahren Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Personalausweis für Kinder und Jugendliche
Eltern können auf Wunsch auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen. Dieser wird jedoch ohne Online-Ausweisfunktion ausgestellt.
Gültigkeit & Erneuerung
- Bis 24 Jahre: 6 Jahre gültig
- Ab 24 Jahre: 10 Jahre gültig
Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Nach einer Namensänderung (z. B. durch Heirat) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Unterlagen für die Beantragung
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Ein gültiges Identitätsdokument, in der Regel der bisherige Personalausweis und/oder Reisepass, zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
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Eine Personenstandsurkunde, zum Beispiel eine Geburtsurkunde. Diese ist ab dem 1. Mai 2025 bei jeder Beantragung verpflichtend – auch bei Verlängerungen oder Ersatzausstellungen.
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Ein aktuelles biometrisches Passfoto in digitaler Form (nicht älter als sechs Monate). Papierfotos werden nicht mehr akzeptiert.
Das Foto kann wahlweise:-
bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und digital an das Bürgerbüro übermittelt werden oder
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direkt im Bürgerbüro aufgenommen werden. Hierfür steht ein spezieller Fotoautomat zur Verfügung. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung begleitet den Aufnahmeprozess und stellt sicher, dass das Bild den biometrischen Anforderungen entspricht.
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Bei der Beantragung für Kinder unter 16 Jahren muss mindestens ein Erziehungsberechtigter persönlich anwesend sein.
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Bei gemeinsamem Sorgerecht: zusätzlich erforderlich sind eine Einverständniserklärung zur Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige sowie eine Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
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Bei alleinigem Sorgerecht: bitte einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorlegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung des Jugendamts).
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Reisepass
Beschreibung
Für die Einreise in viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger einen gültigen Reisepass. Die aktuellen Einreisebestimmungen für Ihr Reiseziel finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Gültigkeit des Reisepasses
- Bis 24 Jahre: 6 Jahre gültig
- Ab 24 Jahre: 10 Jahre gültig
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich.
Expresspass – Für kurzfristige Reisen
Benötigen Sie Ihren Reisepass kurzfristig? Dann können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser wird innerhalb von ca. 72 Stunden ausgestellt.
Reisepass mit 48 Seiten – Für Vielreisende
Falls Sie häufig reisen und mehr Platz für Visa-Stempel benötigen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Unterlagen für die Beantragung
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Ein gültiges Identitätsdokument, in der Regel der bisherige Personalausweis und/oder Reisepass, zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
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Eine Personenstandsurkunde, zum Beispiel eine Geburtsurkunde. Diese ist ab dem 1. Mai 2025 bei jeder Beantragung verpflichtend – auch bei Verlängerungen oder Ersatzausstellungen.
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Ein aktuelles biometrisches Passfoto in digitaler Form (nicht älter als sechs Monate). Papierfotos werden nicht mehr akzeptiert.
Das Foto kann wahlweise:-
bei einem zertifizierten Fotografen erstellt und digital an das Bürgerbüro übermittelt werden oder
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direkt im Bürgerbüro aufgenommen werden. Hierfür steht ein spezieller Fotoautomat zur Verfügung. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung begleitet den Aufnahmeprozess und stellt sicher, dass das Bild den biometrischen Anforderungen entspricht.
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Bei der Beantragung für Kinder unter 16 Jahren muss mindestens ein Erziehungsberechtigter persönlich anwesend sein.
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Bei gemeinsamem Sorgerecht: zusätzlich erforderlich sind eine Einverständniserklärung zur Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige sowie eine Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
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Bei alleinigem Sorgerecht: bitte einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorlegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung des Jugendamts).
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