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Bebauungsplan „Feuerwehr Dautphe Mitte“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich

10. September 2025     Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dautphetal hat am 29.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Dautphetal Mitte“ im Ortsteil Dautphe sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt. Gemäß des Ermächtigungsbeschlusses vom 11.11.2024 erfolgt nun die Entwurfsoffenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

(2) Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sowie der FNP-Änderung sind den nachfolgenden Übersichtskarten zu entnehmen. Folgende Flurstücke in der Gemarkung Dautphe werden vom Geltungsbereich erfasst: Flurstücke 94/1 tlw., 95/1, 95/2, 95/3, 95/4 tlw., 97/2 tlw., 271/10 bis 271/15, 271/18, 272/1 bis 272/4, 272/5 tlw., 272/6, 272/7, 272/8, 272/9, 281/8 tlw., 281/44 tlw., 281/46 tlw., 281/52 tlw., 311/10, 311/12 tlw., 311/13, 311/14, 311/15, 311/16, 311/17, 311/18 tlw., 311/19 tlw., jeweils Flur 4. Das Planungsgebiet liegt am südlichen Ortsrand von Dautphe, südwestlich der Dautphe und westlich der Bundesstraße B 453.

Der naturschutzrechtliche Ausgleich erfolgt über die Zuweisung einer Maßnahme im Gemeindegebiet auf der Plankarte 2 (Flurstück 90, Flur 4, Gemarkung Hommertshausen). Für eine bessere räumliche Einordnung des Plangebietes dient die beigefügte Übersichtskarte (Plankarte 3).

(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines neuen Feuerwehrstandortes für das Gemeindegebiet Dautphetal. Daher gelangt eine Fläche für den Gemeinbedarf i.S.d. § 9 Abs.1 Nr.5 BauGB zur Ausweisung. Auf Ebene des Flächennutzungsplanes werden entsprechend Flächen für den Gemeinbedarf Zweckbestimmung „Feuerwehr“ i.S.d. § 5 Abs.2 Nr.2 BauGB dargestellt. Neben der Ausweisung von Bauflächen werden grünordnerische Maßnahmen und Ausgleichsflächen im Plangebiet festgesetzt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren. Die Planziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes.

(4) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB muss eine Umweltprüfung durchgeführt werden, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht und die umweltrelevanten Informationen und Stellungnahmen werden mit öffentlich ausgelegt.

Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:

a)   Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Fachbeitrag und Aussagen zu den umweltrelevanten Schutzgütern gemäß § 1 Abs. 6 Nr.7a-j BauGB u.a. die Schutzgüter Boden und Wasser, Klima und Luft, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.

·       Boden und Wasser: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung sowie Hinweise zu Starkregen und zur Betroffenheit von oberirdischen Gewässern. Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Boden- und Wasserhaushalt.

·       Klima und Luft: Auswirkungen des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- bzw. Kleinklima.

·       Pflanzen, Biotop- und Nutzungstypen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, Eingriffsbewertung.

·       Tiere und Artenschutzrechtliche Belange: Bestandsbeschreibung, Beschreibung des artenschutzrechtlichen Ausgleichs, Verweise auf gesetzliche Regelungen zum Artenschutz.

·       Natura-2000-Gebiete und sonstige Schutzgebiete: Betroffenheit von Natura-2000-Gebieten ist nicht gegeben, Auswirkungen auf die Schutzziele der nächstgelegenen Schutzgebiete sind nicht zu erwarten. Betroffenheit von sonstigen Schutzgebieten (Naturschutzgebieten) ist nicht gegeben.

·       Biologische Vielfalt: Feststellung keiner erheblichen nachteiligen Wirkungen des Plangebietes für die biologische Vielfalt.

·       Landschaft: Beschreibung des Landschaftsbildes, Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- bzw. Ortsbild, Eingriffsbewertung.

·       Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Keine zusätzlichen erheblichen negativen Auswirkungen des Plangebietes auf die angrenzenden Nutzungen. Keine negativen Auswirkungen des Plangebietes auf die Erholungsfunktion.

·       Kultur- und sonstige Sachgüter: Hinweis auf gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Bodendenkmälern.

Hinzu kommt eine Eingriffs- und Ausgleichsplanung zu dem durch den Bebauungsplan bauplanungsrechtlich vorbereiteten Eingriff in Natur und Landschaft und dessen Ausgleich. Der Eingriff wird über die Zuordnung einer externe Ausgleichsfläche (Flurstück 90, Flur 2, Gemarkung Hommertshausen) ausgeglichen. Das Entwicklungsziel ist in diesem Bereich die Magerrasenentwicklung.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bebauungsplans auftreten können.

b)   Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit den artenschutzrechtlich besonders zu prüfenden Vogelarten sind Stieglitz und Wacholderdrossel sowie als artenschutzrechtlich besonders zu prüfende Fledermausarten sind Breitflügelfledermaus, Kleinabendsegler, „Langohr“, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus hervorgegangen. Maculinea-Arten wurden nicht nachgewiesen.

Das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzung und Tötung) kann für die betroffenen Arten nach der Prüfung bei Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ausgeschlossen werden (Plan Ö, August 2025).

c)   Im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltrelevanten Informationen eingegangen bzw. umweltrelevante Themen angesprochen worden:

 

·       Amt für Bodenmanagement (19.08.2024): Hinweise zu Bodenordnungsmaßnahmen.

·       Avacon Netz GmbH (05.07.2024): Hinweis auf das Vorhandensein einer 110-kV-Hochspannungsfreileitung sowie entsprechende Hinweise zum Umgang mit dem Leitungsschutzstreifen.

·       EAM Netz GmbH (08.08.2024): Versorgungsanlagen der EAM Netz GmbH im Plangebiet. Leitungsverläufe in die Plankarte übernommen.

·       Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement Dillenburg (07.08.2024): Hinweise zur Anbindung an den Knotenpunkt B 453 und L 3042. Hinweise zum Anbauverbot und zur Wahrung der Verkehrssicherheit.

·       Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf (21.08.2024): (FD Wasser- und Bodenschutz) Hinweise auf das Gewässer III-er Ordnung „Lautzebach“ sowie Gewässerrandstreifen. Verlauf eines Gewässers zwischen Flurstücken 95/4 und 272/5 (Flur 4). Hinweise zur Rücknahme der Baugrenzen aufgrund der Abstände zum Gewässer. (FD Naturschutz) Hinweise zur Eingriffs-Ausgleichsplanung. Hinweise zu Eingrünungsmaßnahmen zugunsten des Landschaftsbildes. Hinweise zur Entwässerungsmulde mitsamt Gewässerrandstreifen. Hinweise zur Aufnahme in die textlichen Festsetzungen. (FB Gefahrenabwehr) Gemeinde Dautphetal ist Träger des örtlichen Brandschutzes. Hubrettungsgerät im Gemeindegebiet nicht vorhanden. Hinweise zu den öffentlich rechtlichen Verkehrswegen. (FB Ländlicher Raum und Verbraucherschutz) Hinweise zur Agrarstruktur und zu Flächenverluste. Bedenken zur Überplanung eines Vorranggebietes Landwirtschaft.

·       RP Darmstadt, Kampfmittelräumdienst (14.08.2024): Es liegt kein begründeter Verdacht über das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet vor.

·       RP Gießen, (22.08.2024): (Dez. Obere Landesplanungsbehörde) Hinweise zur Prüfung der Alternativstandorte. Aktuell nicht abschließend raumordnerisch zu beurteilen. (Dez. Grundwasserschutz, Wasserversorgung) Keine Bedenken, Plangebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. (Dez. Oberirdische Gewässer) Hinweis auf den Lautzebach und den Entwässerungsgraben in der Feldwegeparzelle. (Dez. Nachsorgender Bodenschutz) Kein Eintrag in der Altflächendatei für das Plangebiet. (Dez. Vorsorgender Bodenschutz) Hinweise zu Bodenschutz- und Eingriffsminimierungsmaßnahmen. (Dez. Kommunale Abfallwirtschaft) Keine Abfallentsorgungsanlagen oder Deponien betroffen. Hinweise für die Erschließungsplanung. (Dez. Immissionsschutz II) Keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte. (Dez. Bergaufsicht) Geltungsbereich liegt im Gebiet von einem erloschenen Bergwerksfeld. (Dez. Landwirtschaft) Lage im Vorranggebiet Landwirtschaft. (Dez. Obere Forstbehörde) Belange nicht betroffen. (Dez. Obere Naturschutzbehörde) Schutzgebiete nach §§ 23 und 26 BNatSchG nicht betroffen. (Dez. Bauleitplanung) Hinweise zur Alternativendiskussion. Hinweise zu den textlichen Festsetzungen.

·       Vodafone West GmbH (19.07.2024): Zustimmung zur Planung. Vorhandensein von Telekommunikationsanlagen im Plangebiet.

·       Bürgerstellungnahme 1 (20.08.2024): Hinweise über die zukünftige Passierbarkeit der landwirtschaftlichen Wege für größere Landmaschinen.

Die Stellungnahmen werden zusammen mit der Umweltprüfung (Umweltbericht), in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hessischen Naturschutzgesetz (HeNatG) behandelt sind, und den o.a. Umweltinformationen ins Internet eingestellt und ergänzend öffentlich ausgelegt.

(5) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung (Plankarte, Begründung und Umweltbericht, sowie Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) sowie alle vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

10.09.2025 – 17.10.2025 einschließlich

im Internet unter der Adresse https://www.dautphetal.de/rathaus-politik/bauen-gewerbe/bauleitplaene/ veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) eingesehen und heruntergeladen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt gemäß § 3 Abs.2 Satz 4 Nr.4 BauGB eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Dautphetal, Bauamt, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal, während der Dienststunden der Verwaltung sowie nach Vereinbarung. Jedermann hat während dieses Veröffentlichungszeitraumes die Gelegenheit zur Information sowie zur Abgabe einer Stellungnahme mit Anregungen und Hinweisen (z.B. schriftlich, zu Protokoll oder per E-Mail). Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(6) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und das nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(7) Für die FNP-Änderung gilt, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

(8) Gemäß § 4b BauGB hat die Gemeinde das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.