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Bekanntmachung der FNP-Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch

Bauleitplanung der Gemeinde Dautphetal, Ortsteil Wolfgruben

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1

„Östlich in Wolfgruben“ – 4. Änderung und Erweiterung

Gemäß § 6 BauGB (Baugesetzbuch) wurde dem Regierungspräsidium in Gießen die von der Gemeindevertretung am 18.12.2023 festgestellte Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wolfgruben im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Östlich in Wolfgruben“ – 4. Änderung und Erweiterung mit Schreiben vom 19.12.2023, eingegangen beim Regierungspräsidium Gießen am 21.12.2023, zur Genehmigung vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Gießen hat die Änderung des Flächennutzungsplanes geprüft und mit Schreiben vom 18.01.2024, Az.: RPGI-31-61a0100/118-2014/9 genehmigt.

Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB bekannt gemacht, die Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit dieser Bekanntmachung wirksam (§ 6 Abs.5 Satz 2 BauGB).

Jedermann kann die genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung inkl. Umweltbericht hierzu ab dem Tag der Bekanntmachung in der Gemeindeverwaltung Dautphetal, Bauamt, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal während der allg. Dienststunden sowie nach Vereinbarung einsehen. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt (§ 6 Abs.5 Satz 3 BauGB).

Gemäß § 6a Abs.1 BauGB wird der Änderung des Flächennutzungsplanes eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der die Art und Weise hervorgeht, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan in der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung inkl. Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Dautphetal (https://www.dautphetal.de/ -> Bauen und Gewerbe -> Bauleitplanverfahren) eingestellt. Gleichzeitig kann der Plan über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) eingesehen und heruntergeladen werden.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs.3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Die dazugehörigen Übersichtskarten können Sie dem beigefügten PDF entnehmen. Das Feststellungsexemplar, die Begründung FNP, der Umweltbericht und die Zusammenfassende Erklärung können Sie bequem über den unten stehenden Link herunterladen. 

Anlagen zur FNP Änderung
Übersichtskarten-zur-FNP-Änderung