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Wahlen

Eines der wichtigsten demokratischen Elemente sind die Wahlen. In Deutschland geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. (vgl. Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz). Das heißt, dass die wahlberechtigten Bürger regelmäßig ihre politischen Vertreter wählen. Laut Grundgesetz müssen die Wahlen in Deutschland allgemein, gleich, umittelbar, frei und geheim sein. Die Durchführung der Wahlen für die Dautphetaler Wahlberechtigten werden von der Gemeindeverwaltung organisiert. 

Wahltermine
  • 9. Juni 2024: Europawahl
  • Herbst 2025: Bundestag
  • Frühjahr 2026: Kommunalwahl
Europawahl: Briefwahl beantragen

Ab Montag, dem 29. April 2024 können Sie die Briefwahlunterlagen für die Europawahl entweder digital über die Webseite der Gemeinde oder schriftlich mittels des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen. Die Wahlbenachrichtigung erhalten alle wahlberechtigten Personen in Dautphetal im Verlauf der ersten Hälfte des Monats Mai per Post.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl formlos per Brief, Fax oder E-Mail zu beantragen. Ebenso können die Unterlagen persönlich im Rathaus abgeholt werden. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch aus rechtlichen Gründen nicht gestattet.

Es wird dringend empfohlen, den Antrag auf Briefwahl, egal ob digital oder schriftlich, bis spätestens Mittwoch, den 5. Juni 2024, zu stellen, um genügend Zeit für den Versand der Unterlagen sowie den Rückversand des Wahlbriefs zu gewährleisten. Im Grundsatz können Briefwahlunterlagen bis zum Freitag, den 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, beantragt werden. Nach diesem Zeitpunkt können aus rechtlichen Gründen keine Anträge auf Briefwahl mehr berücksichtigt werden.

Wie und wo kann ich per Briefwahl wählen?

Die ausgefüllten roten Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, den 9. Juni 2024, 18:00 Uhr, im Rathaus eingegangen sein. Zur Einhaltung dieser Frist genügt es, die roten Wahlbriefe in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen. Dieser wird am Wahlsonntag um 18:00 Uhr letztmalig geleert. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden. 

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Voraussichtlich bis zum 19. Mai 2024 werden alle wahlberechtigten Personen per Post über die Wahl benachrichtigt. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung eingetroffen sein, können dennoch Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, am Wahltag unter Vorlage des Personalausweises im entsprechenden Wahllokal wählen gehen. Die Wahlbenachrichtigung selbst ist für die Stimmabgabe nicht zwingend erforderlich.

Wahlergebnisse

Die Wahlergebnisse vergangener Wahlen können Sie bequem online oder in der App „Votemanager“ einsehen.

Bis zum 13. Mai 2024 findet bei der ekom21 eine technische Umstellung statt, daher sind frühere Wahlergebnisse im Moment nicht einsehbar.