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Hinweisgebersystem / Whistleblowing

Unser Hinweisgebersystem erfüllt die Vorgaben, die das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) fordert. Sie können hier Informationen über Verstöße, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit bei oder mit der Gemeindeverwaltung Dautphetal erlangt haben, anonym melden.

Das Hinweisgebersystem wird durch die Firma b-pi sec GmbH umgesetzt. Der Empfang und die Weiterverarbeitung der Hinweise werden über den externen, neutralen qualifizierten Mittler realisiert. Somit kann die Anonymität des Hinweisgebenden gewahrt werden.

Wir legen bei unserem Hinweisgebersystem Wert auf Fairness – sowohl im Umgang mit Hinweisgebenden als auch mit Personen, die von einem Vorwurf betroffen sind. Dabei wird stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und in jedem Einzelfall geprüft, welche Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Falls Sie Hinweise auf entsprechende Verstöße im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld Ihrer beruflichen Tätigkeit, mit der Gemeindeverwaltung Dautphetal wahrnehmen oder wahrgenommen haben, können Sie diese über folgende Wege an die b-pisec übermitteln:

  • Formular zur Meldung von Hinweisen gemäß HinSchG – Das Kontaktformular wird direkt an die b-pi sec GmbH übermittelt. Eine Zwischenspeicherung bei der Gemeindeverwaltung Dautphetal findet nicht statt.
  • Direkt per E-Mail – Sie können direkt eine E-Mail mit Ihrem Hinweis an whistleblowing@b-pisec.com senden.
  • Direkt per Telefon – Rufen Sie bei der b-pi sec GmbH unter der 06431-902910 an und teilen Sie Ihr Anliegen mit.
  • Postalisch – Senden Sie einen Brief mit Ihrem Hinweis an die b-pi sec GmbH, Kopenhagener Str. 6, 65552 Limburg an der Lahn.

Die Angabe einer Kontaktmöglichkeit ist verpflichtend. Die Gemeindeverwaltung Dautphetal ist gesetzlich nicht verpflichtet, anonymen Meldungen nachzugehen.

Hinweis:
Wir bieten die Nutzung unseres Hinweisgebersystems nicht nur den Beschäftigten der Gemeindeverwaltung Dautphetal an, sondern auch zusätzlich Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der Gemeinde in Kontakt stehen (§ 16 Abs. 1 HinSchG).

Formular zur Meldung von Hinweisen gemäß HinSchG

Beispiele für Meldungen, die keine Meldungen im Sinne des HinSchG darstellen:
  • - Meldungen über Falschparker
  • - Meldungen über den (Pflege-)Zustand von Grundstücken und Objekten
  • - Jegliche Art von Meldungen zu (persönlichen sowie politischen) Ansichten und Meinungen
Hinweis zum Datenschutz: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems ist Art.6 Abs.1 S.1 lit. c) EU-DSGVO i.V.m. § 10 HinSchG. Sobald die Bearbeitung Ihres Hinweises abgeschlossen ist, werden Ihre Daten umgehend unwiderruflich gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Weitere Informationen über unseren Partner, die b-pi sec GmbH, finden Sie unter folgendem Link: https://b-pisec.com/.

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b-pi sec GmbH
Beispiele für Meldungen, die keine Meldungen im Sinne des HinSchG darstellen:
  • Meldungen über Falschparker
  • Meldungen über den (Pflege-)Zustand von Grundstücken und Objekten
  • Jegliche Art von Meldungen zu (persönlichen sowie politischen) Ansichten und Meinungen