Beschreibung
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, müssen sich mit einem gültigen Personalausweis ausweisen können. Dies gilt nicht für Personen mit einem aktuell gültigen Reisepass.
Mit dem neuen Personalausweis können Sie sich nicht nur lokal bei bspw. Bankgeschäften, Übernachtungen im Hotel oder bei der Polizei ausweisen, sondern auch digital. Durch den integrierten Chip können Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals ausweisen. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Die umfangreichen Funktionen sowie Informationen über den Schutz Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie in der Broschüre Personalausweis des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Der Personalausweis wird von vielen Staaten, vor allem im Schengen-Raum, als Reisedokument anerkannt. Statt mit einem Reisepass können Sie in diese Länder auch mit Ihrem Personalausweis einreisen. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes erfahren Sie, ob Ihr geplantes Reiseland den Personalausweis für die Einreise oder Durchreise (Transit) akzeptiert.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.