Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Personalausweis und/oder z. B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie auf der „Foto-Mustertafel“.
Bei der Beantragung müssen die minderjährigen Kinder (unter 16 Jahren) persönlich dabei sein, sowie ebenfalls mindestens ein Elternteil hierfür anwesend sein.
Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht