Reisepass
Beschreibung
Zur Einreise in viele Länder außerhalb der europäischen Union benötigen deutsche Staatbürger einen Reisepass. Die aktuell gültigen Einreisebestimmungen Ihres Reiselands finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Der Pass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und für Personen über 24 Jahre 10 Jahre gültig.
Wenn Sie das Ausweisdokument für eine zeitnahe Reise benötigen, gibt es die Möglichkeit sich den sogenannten Expresspass ausstellen zu lassen. Diesen erhalten Sie innerhalb von ca. 72 Stunden. Für Vielreisende gibt es die Möglichkeit den Reisepass mit 48 Seiten zu beantragen.
Unterlagen für die Beantragung
- Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Reisepass und/oder z. B. der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel.
- Bei Beantragung für minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) muss mindestens ein Elternteil bei Beantragung dabei sein.
- Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
- Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Ansprechpartner:innen
Martina
Kroh
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Julia
Jacobi
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Jannick
Theis
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