Kinderreisepass (0-12 Jahre)
Beschreibung
Ab den 1. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.
Welche Einschränkungen gibt es bei Pässen für Kinder?
Der Pass wird bereits vorher ungültig, wenn eine zweifelsfreie Identifizierung nicht mehr möglich ist, also wenn sich das Kind stark verändert hat und kaum noch Ähnlichkeiten zum Passbild erkennbar sind. Das ist vor allem bei Babys und Kleinkindern der Fall.
Wenn es zu starken Unterschieden zwischen dem Passfoto und dem aktuellen Aussehen des Kindes kommt, empfiehlt das Bundesinnenministerium, rechtzeitig einen neuen Pass zu beantragen, um Probleme bei der Identifizierung zu vermeiden.
Konkret bedeutet dies: Wer für seinen Säugling einen Pass ausstellen lässt, wird mit diesem Schwierigkeiten bekommen, wenn das Kind ein paar Jahre alt ist und auf dem Passfoto entsprechend anders aussieht.
Wie viel kostet der elektronische Reisepass?
Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt laut Bundesinnenministerium 37,50 Euro und erhält einen Reisepass, der sechs Jahre gültig ist.
Teurer wird es, wenn man eine Express‐Ausstellung benötigt oder wenn der Pass außerhalb des Wohnortes oder im Ausland beantragt wird.
Welche Voraussetzungen gelten für die Beantragung eines Reisepasses für ein Kind?
Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden. Das Kind muss also bei der Beantragung mit dabei sein. Für die Beantragung braucht es unter anderem: ein biometrisches Passfoto, die Geburtsurkunde im Original, die Zustimmung aller Sorgeberechtigten in Form einer Einverständniserklärung und deren Personalausweise.
Personalausweis oder Reisepass?
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Die Ausstellung eines Personalausweises kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro, der Personalausweis ist sechs Jahre gültig. Die Lieferzeit beträgt 2 bis 3 Wochen. Der elektronische Reisepass ist mit 37,50 Euro somit teurer, lohnt sich also nur bei Fernreisen außerhalb der EU, hierzu gehört bereits Großbritannien. Hier beträgt die Lieferzeit 3 bis 4 Wochen. In der Ferienzeit kann sich die Lieferzeit jeweils um 1 bis 2 Wochen verlängern.
Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Unterlagen für die Beantragung
- Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Personalausweis und/oder z. B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie auf der „Foto-Mustertafel“.
- Bei der Beantragung müssen die minderjährigen Kinder (unter 16 Jahren) persönlich dabei sein, sowie ebenfalls mindestens ein Elternteil hierfür anwesend sein.
- Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
- Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht