Meldebescheinigung
Beschreibung
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h., sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit
Voraussetzungen
Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen für aktuell in Dautphetal gemeldete Personen, können im Bürgerbüro persönlich oder schriftlich beantragt werden. Bei Vorsprache müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass und ggf. eine Vollmacht mitbringen. Bei schriftlichem Antrag muss die Gebühr vorab überwiesen werden. Fügen Sie der Anfrage bitte einen Nachweis über die Zahlung und eine Kopie des Personalausweises/Passes bei.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für eine (erweiterte) Meldebescheinigung beträgt 10,00 Euro. Bei schriftlichem Antrag überweisen Sie den Betrag bitte vorab auf das Konto der Gemeinde Dautphetal, IBAN DE 95 5335 0000 0119 0272 50 Sparkasse Marburg-Biedenkopf.
Als Verwendungszweck benutzen Sie bitte: „Meldebescheinigung/Name/Vorname“
Haushaltsbescheinigungen für die Kindergeldkasse sind gebührenfrei.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Electronic cash: EC- Karte mit PIN
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 06466-920-333 oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!