Dienstleistungen
Pass- und Meldewesen
Personalausweis
Beschreibung
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, müssen sich mit einem gültigen Personalausweis ausweisen können. Dies gilt nicht für Personen mit einem aktuell gültigen Reisepass.
Mit dem neuen Personalausweis können Sie sich nicht nur lokal bei bspw. Bankgeschäften, Übernachtungen im Hotel oder bei der Polizei ausweisen, sondern auch digital. Durch den integrierten Chip können Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals ausweisen. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Die umfangreichen Funktionen sowie Informationen über den Schutz Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie in der Broschüre Personalausweis des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Der Personalausweis wird von vielen Staaten, vor allem im Schengen-Raum, als Reisedokument anerkannt. Statt mit einem Reisepass können Sie in diese Länder auch mit Ihrem Personalausweis einreisen. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes erfahren Sie, ob Ihr geplantes Reiseland den Personalausweis für die Einreise oder Durchreise (Transit) akzeptiert.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Unterlagen für die Beantragung
- Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Personalausweis und/oder z. B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel.
- Bei Beantragung für minderjährige Kinder (unter 16 Jahren) muss mindestens ein Elternteil bei der Beantragung dabei sein.
- Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
- Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Reisepass
Beschreibung
Zur Einreise in viele Länder außerhalb der europäischen Union benötigen deutsche Staatbürger einen Reisepass. Die aktuell gültigen Einreisebestimmungen Ihres Reiselands finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Der Pass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre und für Personen über 24 Jahre 10 Jahre gültig.
Wenn Sie das Ausweisdokument für eine zeitnahe Reise benötigen, gibt es die Möglichkeit sich den sogenannten Expresspass ausstellen zu lassen. Diesen erhalten Sie innerhalb von ca. 72 Stunden. Für Vielreisende gibt es die Möglichkeit den Reisepass mit 48 Seiten zu beantragen.
Unterlagen für die Beantragung
- Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Reisepass und/oder z. B. der Personalausweis und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel.
- Bei Beantragung für minderjährige Kinder (unter 18 Jahren) muss mindestens ein Elternteil bei Beantragung dabei sein.
- Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
- Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Kinderreisepass (0-12 Jahre)
Beschreibung
Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kindereisepass jederzeit beantragt werden. Kinderreisepässe werden für eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ausgestellt. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um weitere 12 Monate, maximal aber mit einer Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Verlängerung ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass ein Kinderreisepass nicht für alle Länder zur visumfreien Einreise ausreichend ist, in diesem Fall müsste ein richtiger Reisepass ausgestellt werden.
Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Unterlagen für die Beantragung
- Ein anderes Ausweisdokument, i. d. R. der bisherige Personalausweis und/oder z. B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate). Informationen und Beispiele finden Sie auf der „Foto-Mustertafel“.
- Bei der Beantragung müssen die minderjährigen Kinder (unter 16 Jahren) persönlich dabei sein, sowie ebenfalls mindestens ein Elternteil hierfür anwesend sein.
- Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht: Einverständniserklärung Ausweisdokumente für Minderjährige und Ausweiskopie des nicht anwesenden Elternteils.
- Bei alleinigem Sorgerecht: ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
Beschreibung
Anmeldung:
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebhörde anzumelden.
Abmeldung:
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden. Die Abmeldung kann auch eine Woche im Voraus durchgeführt werden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnung) aufgeben.
Ummeldung:
Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen aufgeben, müssen Sie diese Wohnung bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie mit der Hauptwohnung gemeldet sind, abmelden.
Wenn Sie den Wohnungsstatus (Hauptwohnung, Nebenwohnung) ändern wollen, müssen Sie dies grundsätzlich ebenfalls gegenüber der Meldebehörde erklären, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
Unterlagen für die Beantragung
- Personalausweis und/oder Reisepass oder ggf. Geburtsurkunde als Identitätsnachweis
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG (wird vom Vermieter ausgestellt)
- Einverständniserklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung für Minderjährige nach § 22 BMG bei Minderjährigen unter 16 Jahren, wenn nur ein Elternteil mit dem Kind umzieht
Führungszeugnis
Beschreibung
Flyer_Das_neue_Fuehrungszeugnis.pdf vom Bundesamt für Justiz für die Beantragung eines Führungszeugnisses
Hinweise
Das Führungszeugnis können Sie auch direkt über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
Unterlagen für die Beantragung
- Personalausweis/Reisepass
- Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angaben des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
- Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.
Meldebescheinigung
Beschreibung
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h., sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Eine erweiterte Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit
Voraussetzungen
Einfache und erweiterte Meldebescheinigungen für aktuell in Dautphetal gemeldete Personen, können im Bürgerbüro persönlich oder schriftlich beantragt werden. Bei Vorsprache müssen Sie Ihren Personalausweis oder Pass und ggf. eine Vollmacht mitbringen. Bei schriftlichem Antrag muss die Gebühr vorab überwiesen werden. Fügen Sie der Anfrage bitte einen Nachweis über die Zahlung und eine Kopie des Personalausweises/Passes bei.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für eine (erweiterte) Meldebescheinigung beträgt 10,00 Euro. Bei schriftlichem Antrag überweisen Sie den Betrag bitte vorab auf das Konto der Gemeinde Dautphetal, IBAN DE 95 5335 0000 0119 0272 50 Sparkasse Marburg-Biedenkopf.
Als Verwendungszweck benutzen Sie bitte: „Meldebescheinigung/Name/Vorname“
Haushaltsbescheinigungen für die Kindergeldkasse sind gebührenfrei.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Electronic cash: EC- Karte mit PIN
Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das Bürgerbüro unter der Telefonnummer 06466-920-333 oder per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ansprechpartner:innen
Bürgerservice
Gemeinde Dautphetal
Hainstraße 1
35232 Dautphetal