Information zur Grundsteuerreform in Hessen
Unterschiedlich hohe Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke in ähnlicher Lage? Diese Ungerechtigkeit soll zukünftig ausgeglichen werden. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss die Grundsteuer neu geregelt werden, nachdem sie jahrzehntelang nach unveränderten Einheitswerten berechnet worden ist. Bei dem Ende 2019 verabschiedeten Grundsteuerreformgesetz handelt es sich um ein sogenanntes Bundesgesetz, den einzelnen Bundesländern wird jedoch die Möglichkeit gegeben auch einzelne Grundsteuergesetze für ihr Land zu erlassen.
Bemessungsgrundlage für Grundsteuer A und B
Hessen hat sich, abweichend vom Bundesmodell, bei der Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind und Eigentumswohnungen) für ein sehr einfaches und gerechtes Verfahren entschieden. Gerecht, weil sich Größe, Lage und Nutzung der Immobilie auf die Steuerhöhe auswirken, einfach, weil nur wenige Angaben zu machen sind. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen (Grundsteuer A) wird die Bewertung und Besteuerung nach den bundesgesetzlichen Regelungen erfolgen.
Pflichten für Grundstücksbesitzer/innen
Ab dem 01.01.2025 soll die Neuregelung erstmals angewendet werden. Es gelten hierbei die Eigentumsverhältnisse zum Stichtag 01.01.2022. Der Eigentümer oder die Eigentümerin des Grundbesitzes am 01.01.2022 ist zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Änderungen der Eigentumsverhältnisse nach diesem Stichtag entbinden nicht von der Abgabeverpflichtung.
Die erforderlichen Schritte von der Neubewertung der rund 3 Millionen Grundstücke in Hessen über die Berechnung der neuen Grundsteuerhebesätze bis zur Festsetzung der neuen Grundsteuer im Jahr 2025 durch die Städte und Gemeinde werden noch viel Zeit in Anspruch nehmen. Sie als Eigentümer/In sind deshalb dazu aufgerufen in Ihrer Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einige Angaben zu machen. Den Behörden liegen nicht alle erforderlichen Angaben vor bzw. sind diese nicht aktuell.
- Die Erklärungen sind elektronisch an das Finanzamt Marburg- Biedenkopf zu übermitteln.
- Die Abgabe ist frühestens am 01.07.2022 möglich. Erst dann werden die entsprechenden Erklärungsformulare online zur Verfügung stehen. Fristende für die Abgabe ist der 31.10.2022. Die elektronische Abgabe in diesem Zeitraum ist nicht auf Hessen beschränkt, sondern gilt deutschlandweit.
- Sie können Ihrer Verpflichtung zur Abgabe beispielsweise mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens (http://www.elster.de) nachkommen. ELSTER ist ein kostenloser und sicherer Service der Steuerverwaltungen in Deutschland. ELSTER führt die Bürgerinnen und Bürger schrittweise durch das Programm und die eingegebenen Daten werden direkt auf ihre Plausibilität überprüft.
- Bei Fragen rund um ELSTER, auch in Bezug auf den Registrierungsprozess, steht Ihnen eine hessenweite, kostenlose Servicehotline der Steuerverwaltung unter 0800 522 533 5 zur Verfügung. Die Hotline ist Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Ein kleiner Hinweis: Der Steuerverwaltung ist bewusst, dass sich unter den Abgabepflichtigen auch Personen befinden, die nicht über die notwendige IT-Ausstattung oder die erforderliche Medienkompetenz verfügen, um die Erklärung elektronisch abgeben zu können. Hier dürfen Sie sich gerne Unterstützung von Familienangehörigen holen. Auch ist es zulässig, dass die Erklärung über deren ELSTER-Zugang abgegeben wird. Des Weiteren können Sie sich in Ausnahmefällen von der Verpflichtung zur Abgabe einer elektronischen Erklärung entbinden lassen. Wer glaubhaft belegen kann, dass ihm eine elektronische Abgabe nicht zugemutet werden kann, darf auf Antrag (telefonisch oder schriftlich) die Erklärung in Papierform abgeben. Ihnen werden dann die entsprechenden Formulare zugesandt. Aber auch hier ist eine Abgabe nicht vor dem 01.07.2022 möglich.
Flurstücksnachweis Grundsteuer B
Den Flurstücksnachweis zu Ihrem Grundbesitz erhalten Sie kostenlos und direkt, unter der Adresse http://gds.hessen.de/webshop/Flurstuecksnachweis öffnet sich in einem neuen Fenster. Eine Klickanleitung, die Ihnen den Weg zu Ihrem Flurstücknachweis einfacher und damit schneller macht, finden Sie unten in den Downloads.
Weitere Informationen & Unterstützung
Die Hessische Steuerverwaltung hat im Vorfeld Checklisten zur Verfügung gestellt. Hierin finden Sie eine Auflisten aller Daten und Angaben, die Sie sich bereits vor dem 01.07.2022 zusammenstellen können, um dann gut vorbereitet ab dem 01. Juli mit dem Ausfüllen der Erklärung starten zu können.
Weitere Informationen und Hilfen zum Thema Grundsteuer finden Sie im Internet unter www.grundsteuer.hessen.de. Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuer unterstützt Sie der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung, den Sie unter www.steuerchatbot.de erreichen. Außerdem unterstützen Sie die Mitarbeiter des Servicecenter des Finanzamtes Marburg- Biedenkopf jederzeit gerne. Sie erreichen sie Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 06421/698-0.