Private Bauherrenförderung
Städtebaulicher Fachbeitrag
Die Förderung privater Bauvorhaben ist auf Basis des städtebaulichen Fachbeitrages und im Rahmen von dessen Festlegungen möglich.
Voraussetzungen sind, dass das betreffende Bauvorhaben im Bereich der im städtebaulichen Fachbeitrag abgegrenzten Fördergebiete liegt und dass es entsprechend der typischen Ortsbauweise ausgeführt wird.
Der städtebauliche Fachbeitrag wurde in Zusammenarbeit mit dem Büro plusConcept, Schwalmstadt, erarbeitet. Nach umfangreichen Abstimmungen erfolgte am 19.11.2015 die Freigabe durch die WI-Bank.
- Möglich ist die Förderung von Planungsleistungen ebenso wie Bauleistungen wie z.B. die Erneuerung von Dachstühlen und Dacheindeckungen,
- die Sanierung von Fassaden (Fachwerk, aber auch die Sanierung von Massivfassaden kann förderfähig sein)
- Erneuerung von Fenstern und Haustüren
- Energetische Sanierungen (wie der Einbau von Wärmedämmungen, aber auch Heizungsmodernisierungen, etc.)
- Umbauten zur Anpassung an zeit- und nutzergerechte Wohnstandards (wie seniorengerechtes Wohnen, barrierefreie Zugänge, etc.)
- Um- und Anbauten zur Wohnraumerweiterung
- Ausbau von Dachgeschossen
- Umnutzung von Scheunen oder Nebengebäuden
- Sanierung von Grundmauern, Kellern, vorhandener Bausubstanz
- etc.,
- aber auch der Rückbau oder der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen kann förderfähig sein.
Wichtig
Maßnahmen, die gefördert werden sollen, dürfen erst nach Eingang des entsprechenden Förderbescheides begonnen werden!
Nach Möglichkeit sollten Maßnahmen, die im jeweils laufenden Jahr umgesetzt werden sollen, bis Ende Januar desselben Jahres beantragt werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses (in der Regel in Höhe von 35% der förderfähigen Nettokosten). Die maximale Förderung je Objekt beträgt 45.000 €, es gilt ebenso eine Mindestgrenze für Maßnahmen, unterhalb derer keine Förderung möglich ist (10.000 € förderfähige Nettokosten).
Bzgl. der Umsetzung einer privaten Maßnahme können Sie eine für Sie kostenlose städtebauliche (Erst-)Beratung durch das Büro plusConcept, Schwalmstadt, erhalten, das bereits den städtebaulichen Fachbeitrag als Fördergrundlage erarbeitet hat.
Ansprechpartner ist hier Herr Karl-Dieter Schnarr (06691/21180, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Förderanträge können beim Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises eingereicht werden. Ansprechpartner ist hier Herr Burkhard Kuhl (06421/405-6119, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
HINWEIS: Gemäß den Vorgaben in der Förderrichtlinie müssen vollständige Anträge bis zum 31.12.2022 gestellt werden, um noch berücksichtigt werden zu können. Von Seiten der Förderbehörde besteht jedoch die dringende Empfehlung, Anträge bis spätestens 30.09.2022 einzureichen, damit die Vollständigkeit noch geprüft werden kann und eventuell fehlende Unterlagen noch nachgereicht werden können.