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Hundekot und Pferdeäpfel verschmutzen Straßen, Geh- und Radwege

15. Dezember 2025     Rathaus

Aus gegebenem Anlass weisen wir erneut darauf hin, dass Hundekot auf Straßen, Feld-, Geh- und Radwegen sowie den innerörtlichen Grünflächen unverzüglich vom Hundehalter zu beseitigen ist.

Weitergehend wird dringend darum gebeten, grundsätzlich bitte auch die

“Hinterlassenschaften“ der Vierbeiner, speziell auf landwirtschaftlichen Flächen, einzusammeln und fachgerecht zu entsorgen. Insofern der Hundekot nicht eingesammelt wird, führt dies zur Unbrauchbarkeit von Futtermitteln für andere Nutztiere (Stichwort: „Hundekot in Milch und Käse“). Darüber hinaus können diese Tiere auch durch die verunreinigte Nahrung schwer erkranken, da der Kot der Hunde u. U. gefährliche Erreger enthalten kann. Entsprechende Hundekotbeutelspender stehen in allen Ortsteilen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die Hundekotbeutel!

Diese sind bitte in öffentlichen Mülleimern oder vorzugsweise in den eigenen Restmülltonnen zu entsorgen. Wir bitten darum, die Hundekotbeutel nicht in der Landschaft liegen zulassen.

Immer wieder sorgen Fälle unsachgemäßer Entsorgung von Hundekot für Unmut in der Bevölkerung. Das Fehlverhalten einiger weniger Hundehalter führt dazu, dass eine gesamte Gruppe verantwortungsbewusster Tierhalter sowie deren Tiere in der öffentlichen Wahrnehmung zunehmend in Missachtung gerät. Den Tieren selbst kann in dieser Angelegenheit keinerlei Verantwortung zugeschrieben werden. Vielmehr sind es jene Halter,

die ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Beseitigung der Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht nachkommen und damit anderen Bürgerinnen und Bürgern die Verantwortung übertragen. Die Gemeinde sieht sich dadurch nicht nur mit Beschwerden aus der Bevölkerung konfrontiert, sondern auch mit steigenden Kosten für Reinigung und Pflege öffentlicher Flächen.

Was für Hundehalter gilt, sollte auch für Reiter und Pferdeführer selbstverständlich sein. Verschmutzungen von Straßen, Geh- und Radwegen durch Pferdeäpfel können zu einer Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer werden. Die Benutzung von Geh- und Radwegen

durch Reiter ist nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts überhaupt nicht gestattet. Pferdeäpfel sind selbstverständlich von den Reitern zu entsorgen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 EUR geahndet.

Für weitere Informationen stehen Ihnen meine Mitarbeiter der Ordnungsbehörde Tel. 06466/920-0 oder per E-Mail: ordnungsamt@dautphetal.de gerne zur Verfügung.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Dautphetal

Schmidtke
Bürgermeister