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Grabdenkmäler werden auf ihre Standfestigkeit geprüft

22. September 2025     Rathaus

Gemäß § 38 der Friedhofsordnung der Gemeinde Dautphetal sind Grabmale nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks, die in den Richtlinien für das Fundamentieren und Versetzen von Grabdenkmalen des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerks (Versetzrichtlinien) festgelegt sind, so zu fundamentieren und zu befestigen, daß sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Dies gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend.

Die sich daraus ergebende Standsicherheitsprüfung wird in der 40. KW, voraussichtlich vom Montag, den 29. Septenber 2025 bis Donnserstag, den 02. Oktober 2024 stattfinden.

Ein genauer Zeitplan wurde uns diesmal von der Firma nicht genannt, da es immer wieder zu Zeitverzögerungen kommen kann.