31. Oktober 2025 Rathaus
Der Deutsche Bundestag stellt im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) insgesamt 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereit. Ziel ist es, kommunale Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung zu erhalten, zu modernisieren und den bundesweiten Sanierungsstau bei Sporthallen, Freibädern und Sportfreianlagen abzubauen.
Gefördert werden bauliche Anlagen, die primär der Sportausübung dienen, einschließlich typischer Folgeeinrichtungen wie Sport- und Tennisplätze. Im Fokus steht insbesondere die energetische Sanierung von Gebäuden. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen möglich, Kunstrasenplätze können saniert oder umgebaut werden.
Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein Interessenbekundungsverfahren des Haushaltsausschusses des Bundestages. Kommunen, die ausgewählt werden, erhalten anschließend die Aufforderung, einen Förderantrag zu stellen.
Wichtige Termine und Informationen:
- Interessensbekundungen können bis 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal easy-Online eingereicht werden. Das Portal ist ab dem 10. November 2025 freigeschaltet.
- Eine Telefon-Hotline für Rückfragen ist ab dem 3. November 2025 erreichbar.
- Geplant ist zudem eine digitale Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm.
Alle Details zum Projektaufruf, zur FAQ-Liste und weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundes:
- Projektaufruf: Link PDF
- FAQ-Liste: Link PDF
- Weitere Infos: SKS-Programmseite