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Fischereiwesen

Wenn Sie in Dautphetal angeln möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zur Beantragung, Verlängerung oder zum Ersatz bei Verlust.

Erledigungen im Bürgerbüro sind ohne Termin während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung möglich.

Fischereischeine beantragen oder verlängern

Beschreibung

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

Voraussetzungen
  • Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung stellen Sie einen Antrag auf Erteilung des Fischereischeins.
  • Sie reichen das Fischerprüfungszeugnis und ein aktuelles Lichtbild ein und weisen Ihre Identität mittels Personalausweis oder Reisepass nach (siehe Punkt „erforderliche Unterlagen“).
  • Wir prüfen die Unterlagen.
  • Nach Bezahlung der Gebühren wird Ihnen der Fischereischein ausgehändigt.
  • Sie müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Sie haben eine Fischerprüfung bestanden oder sind von der Ablegung befreit 
  • Es stehen keine Versagungsgründe entgegen (§ 32 Hessisches Fischereigesetz vom 17. November 2022).
Welche Gebühren fallen an?
  • Jahresfischereischein 17,50 Euro
  • 5-Jahresfischereischein 45,00 Euro
  • 10-Jahresfischereischein 86,00 Euro
  • Jugendfischereischein 7,50 Euro
  • 5-Jahres-Jugendfischereischein 23,00 Euro
Ansprechpersonen
Julia Jacobi
Bürgerbüro
Martina Kroh
Bürgerbüro
Jannick Theis
Bürgerbüro