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Schädlingsbekämpfung

Die Gemeinde Dautphetal unterstützt bei der Bekämpfung von gesundheitsgefährdenden oder schädlichen Insekten und Tieren – etwa Ratten, Wespen oder Eichenprozessionsspinnern. Ziel ist es, Gefahren für Menschen, Tiere und Gebäude frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.

Eichenprozessionsspinner
Symbolbild eines Befalls mit dem Eichenprozessionsspinner

So erkennen Sie ihn:

  • Raupenstadium: April bis Juli
  • Aussehen: Graue bis bräunliche Raupen, mit weißen langen Härchen (Brennhaare), bewegen sich oft in Gruppen („Prozessionen“)
  • Nester: Weiße, netzartige Gespinste an Eichenstämmen oder -ästen, oft mit Raupenhäuten und Kotresten

Abgrenzung zu anderen Raupen:

  • Andere Gespinstmotten: Bilden große, weiße Netze über ganze Sträucher (z. B. Traubenkirsche, Weißdorn), befallen keine Eichen
  • Schwärmer- oder Bärenspinner-Raupen: Einzelgängerisch, meist auffälliger gefärbt, keine Nestbildung

Vorsicht bei Kontakt:

  • Die Brennhaare enthalten Thaumetopoein – führt zu:
    • Hautausschlägen
    • Atembeschwerden
    • Augenreizungen
  • Nester, Raupen und Umgebung nicht berühren
  • Kontakt vermeiden, Bereich großräumig meiden
  • Kinder und Haustiere fernhalten
  • Bei Kontakt: Kleidung wechseln, duschen, bei starken Symptomen ärztliche Hilfe aufsuchen
Ratten

Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

  • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
  • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
  • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Riesenbärenklau
Symbolbild eines Riesenbaerenklau

So erkennen Sie ihn:

  • Größe: 2 bis 5 Meter hoch – deutlich größer als heimische Doldenblütler
  • Blüten: Große, weiße Doldenblüten, bis zu 50 cm im Durchmesser (Juni–Juli)
  • Stängel: Dick, hohl, gerötet mit violetten Flecken, borstig behaart
  • Blätter: Sehr groß, bis 1 m lang, grob gezähnt und tief eingeschnitten

Abgrenzung zu anderen Arten:

  • Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium): Nur ca. 1–1,5 m hoch, kleinere Blätter und Blüten, Stängel meist grün und kaum gefleckt
  • Engelwurz / Pastinak: Kleinere Wuchsform, andere Blattstruktur

Vorsicht bei Kontakt:

  • Pflanzensaft + Sonnenlicht = schwere Hautreaktionen (Verbrennungen, Blasenbildung)
  • Bei Verdacht auf Kontakt: Schatten aufsuchen, Haut gründlich mit Wasser und Seife reinigen
  • Kontaktkleidung waschen, ggf. Arzt konsultieren
Wespen

Wespen stehen unter Naturschutz – sie dürfen nicht ohne triftigen Grund entfernt oder bekämpft werden. In der Regel sind sie nützlich und harmlos. Ein Eingreifen ist nur zulässig, wenn von einem Nest eine akute Gefahr ausgeht (z. B. in Schulen, Kindergärten oder für Allergiker).

Wespennester dürfen nur durch Fachpersonal begutachtet oder entfernt werden.

Wenn Sie ein Nest entdecken, bei dem eine Gefährdung besteht, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder eine Schädlingsbekämpfungsfirma. In begründeten Fällen wird eine Begutachtung veranlasst.

Ansprechpersonen

David Reinl

Hunde VO, Nachbarrecht

Stefan Reisch

Leitung Fachdienst Bürgerservice und Ordnung