Die Gemeinde Dautphetal unterstützt bei der Bekämpfung von gesundheitsgefährdenden oder schädlichen Insekten und Tieren – etwa Ratten, Wespen oder Eichenprozessionsspinnern. Ziel ist es, Gefahren für Menschen, Tiere und Gebäude frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen.
Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.
Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:
Grundstückseigentümermüssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
Mietermüssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
Bei Rattenfunden anöffentlichen Ortenwenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.
Wespen stehen unter Naturschutz – sie dürfen nicht ohne triftigen Grund entfernt oder bekämpft werden. In der Regel sind sie nützlich und harmlos. Ein Eingreifen ist nur zulässig, wenn von einem Nest eine akute Gefahr ausgeht (z. B. in Schulen, Kindergärten oder für Allergiker).
Wespennester dürfen nur durch Fachpersonal begutachtet oder entfernt werden.
Wenn Sie ein Nest entdecken, bei dem eine Gefährdung besteht, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung oder eine Schädlingsbekämpfungsfirma. In begründeten Fällen wird eine Begutachtung veranlasst.