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Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Flächen für Veranstaltungen

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen oder Wege über den normalen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, ist gemäß § 29 StVO eine Genehmigung erforderlich. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen oder ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen.

Genehmigungspflichtige Veranstaltungen sind z. B.:

  • Straßenfeste und Stadtteilfeste
  • Festzüge und Umzüge (z. B. Laternenumzüge)
  • Motorsportveranstaltungen (z. B. Autorennen)
  • Radrennen und Radsportveranstaltungen
  • Volksläufe, Marathonläufe oder andere Sportevents
  • Sonstige öffentliche Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr

Bitte reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein (mindestens 4–6 Wochen vor dem geplanten Termin) und fügen Sie alle erforderlichen Informationen bei, z. B. Veranstaltungsart, Dauer, Strecke, Teilnehmerzahl, Verkehrslenkung, Sicherheits- oder Sanitätskonzept sowie ggf. Verkehrszeichenplan oder Streckenübersicht.

Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn ein sicherer und geordneter Ablauf des Verkehrs gewährleistet ist.

Ansprechpartner

Stefan Reisch

Leitung Fachdienst Bürgerservice und Ordnung

Verena Balla

Leitung Fachdienst Bürgerservice und Ordnung