Gemäß § 29 Abs. 2, § 45 und § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Straßen- und Wegerechts
Für die nachfolgend beschriebene Maßnahme wird die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraums beantragt. Die Nutzung betrifft eine Sondernutzung bzw. eine verkehrsrechtlich relevante Maßnahme, die über den Gemeingebrauch hinausgeht und daher einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Der Antrag ist vollständig auszufüllen und rechtzeitig – 5 Werktage – vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Die Genehmigungspflicht umfasst insbesondere Maßnahmen wie:
- Baugerüste
- Bauzäune
- Allgemeine Baustellen (insb. Tiefbau)
- Leitungsarbeiten
- Container / Mulden
- Bauwagen
- Material- und Gerätelager
- Hebebühnen / Hubsteiger
- Baukräne / Autokrane / Schrägaufzüge
- Weitere sonstige Maßnahmen, die den Verkehrsraum betreffen
Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung nur bei vollständiger Antragstellung sowie Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Pläne geprüft und erteilt werden kann. Die Maßnahme darf erst nach schriftlicher Genehmigung durchgeführt werden.