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Finanzen & Haushalt

Kommunen organisieren die Infrastruktur für Arbeit und Freizeit. Kinderbetreuung, sichere Verkehrswege oder die Wasserversorgung, sind nur einige Beispiele für die kommunale Daseinsvorsorge. Die Aufgaben der Gemeinde Dautphetal sind entsprechend der Hessischen Gemeindeordnung gegliedert in:

  • Pflichtaufgaben: Beispielsweise Wasser und Abwasser, Straßen, Brandschutz, Passwesen, Wahlen
  • Freiwillige Leistungen: Zum Beispiel Grünflächen, Sportstätten, Öffentlicher Nahverkehr

Die Aufgaben, die eine Kommune erledigt, müssen finanziert werden – und dafür sind natürlich Einnahmen erforderlich. Die Einnahmen stammen hauptsächlich aus vier Einnahmequellen: 

  • Steuereinnahmen
  • Zuweisungen (auch Zuschüsse genannt) von Bund und Land Hessen
  • Gebühren und Beiträge für Leistungen, welche die Gemeinde erbringen
  • Sonstige Einnahmen, wie beispielsweise aus Grundstücks- oder Brennholzverkäufen

Haushalt

Beschreibung

Der Haushaltsplan ist das zentrale Planungsinstrument zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Gemeinde Dautphetal und für die Haushaltsführung verbindlich. Mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung, dessen wichtigste Anlage der eigentliche Haushaltsplan ist, erlangt der Haushaltsplan Bindungswirkung für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.

Der Haushaltsplan besteht nach der Gemeindehaushaltsverordnung aus

  1. dem Gesamthaushalt,
  2. den Teilhaushalten und
  3. dem Stellenplan.

Der Gesamthaushalt besteht aus

  1. dem Ergebnishaushalt und
  2. dem Finanzhaushalt, die wiederum in Teilhaushalte zu gliedern sind.

Der Ergebnishaushalt enthält „flächendeckend“ alle veranschlagten Erträge (Ressourcenzuwachs) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) der Gemeinde Dautphetal im jeweiligen Haushaltsjahr.

Im Finanzhaushalt werden alle voraussichtlich eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Teilhaushalte dargestellt. Er weist außerdem den Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie die Finanzierungstätigkeit für das zu planende Haushaltsjahr aus.

Weitere Bestandteile des Haushaltsplanes sind

  1. der Vorbericht,
  2. die mittelfristige Ergebnis und Finanzplanung mit dem ihr zugrunde liegenden Investitionsprogramm
  3. das Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss,
  4. eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen
  5. Übersichten über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Kreditaufnahmen und Rechtsgeschäften, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, der Rücklagen und der Rückstellungen zu Beginn und Ende des Haushaltsjahres sowie über den Stand zu Beginn des Vorjahres,
  6. eine Übersicht über die Budgets,
  7. eine Übersicht über die Mittel, die den Fraktionen der Gemeindevertretung nach § 36a Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung zur Verfügung gestellt werden,
  8. der letzte Jahresabschluss,
  9. der Finanzstatusbericht.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde für

  1. eine Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der Planung,
  2. das Haushaltssicherungskonzept,
  3. den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
  4. die Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und
  5. die Aufnahme von Liquiditätskrediten.
Haushalt Gemeinde Dautphetal

Im interaktiven Haushalt können Sie gezielt Einblick in die Finanzen der Gemeinde Dautphetal nehmen. Sie entscheiden selbst per Mausklick, welche Inhalte des Ergebnis- und Finanzhaushaltes, welche Produktbereiche, Grafiken und Kennzahlen Sie näher betrachten möchten.

Haushalt Unterhaltungsverband Obere Lahn

Der Unterhaltungsverband Obere Lahn ist zuständig für die Unterhaltung und Pflege der Lahn im Verbandsgebiet. Dazu gehören unter anderem Maßnahmen zur Gewässerpflege, zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses sowie zum Hochwasser- und Umweltschutz. Die Stadt Biedenkopf und die Gemeinden Dautphetal und Lahntal zählen zu dem Verband.

Der Haushaltsplan des Unterhaltungsverbandes wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben öffentlich bekannt gemacht und kann hier eingesehen werden.

Haushalt Abwasserverband Dautphetal

Der Abwasserverband Dautphetal ist für die Abwasserentsorgung und -behandlung im Gemeindegebiet Dautphetal zuständig. Er betreibt und unterhält die erforderlichen Anlagen, wie Kanalisation und Kläranlagen, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Reinigung des Abwassers sicherzustellen.

Die zentrale Kläranlage befindet sich im Ortsteil Elmshausen, dem niedrigstgelegenen Punkt der Gemeinde. Sie reinigt das Abwasser aus den meisten Ortsteilen sowie aus Teilen von Eckelshausen und Kombach, die topografisch unterhalb der Biedenkopfer Kläranlage liegen. Der Ortsteil Damshausen ist nicht an die Kläranlage Elmshausen angeschlossen – dort wird das Abwasser zur Kläranlage Ohetal abgeleitet.

Der Haushaltsplan des Abwasserverbandes wird zur Transparenz der finanziellen Planung veröffentlicht und steht hier zur Einsicht zur Verfügung.

Grundsteuer

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Abgabe auf Grundstücke und Immobilien. Sie wird von der Gemeinde Dautphetal erhoben und betrifft alle, die Eigentum an Grund und Boden besitzen.

Steuerpflichtig ist jeder Grundbesitz in Deutschland, also zum Beispiel:

  • land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer A)
  • bebaute und unbebaute Grundstücke, wie Häuser, Eigentumswohnungen oder Betriebsgrundstücke (Grundsteuer B)

Die Grundsteuer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf das Grundstück bzw. die Immobilie selbst.

Information bei Eigentümerwechsel

Wenn Sie ein Haus, ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung kaufen oder verkaufen, wird die Grundsteuer nicht sofort auf den neuen Eigentümer umgestellt.

Warum ist das so?

Der Eigentumsübergang erfolgt zwar durch einen notariellen Kaufvertrag, die Grundsteuer darf die Gemeinde jedoch erst dann ändern, wenn das zuständige Finanzamt einen neuen Grundsteuermessbescheid erlassen hat.

Diese Regelung ist gesetzlich vorgegeben.

Grundregel

  • Die Umschreibung der Grundsteuer erfolgt grundsätzlich zum 1. Januar des Folgejahres.
  • Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer zahlungspflichtig.

Beispiel

  • Eigentumsübergang: 01.08.2025
  • Umschreibung durch das Finanzamt: 01.01.2026
  • Der Verkäufer zahlt die Grundsteuer bis 31.12.2025.

Verzögerungen sind möglich

Die Bearbeitung beim Finanzamt kann mehrere Monate dauern. In einzelnen Fällen ist eine Umschreibung daher nicht direkt zum 1. Januar möglich.

In diesem Fall bleibt der bisherige Eigentümer so lange steuerpflichtig, bis die Umschreibung erfolgt ist. Zu viel gezahlte Beträge werden nach der Umschreibung automatisch erstattet.

Wann stellt die Gemeinde die Grundsteuer um?

Sobald der Gemeinde Dautphetal der geänderte Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt Korbach-Frankenberg vorliegt, wird die Grundsteuer umgestellt:

  • Der bisherige Eigentümer wird entlastet
  • Der neue Eigentümer wird zahlungspflichtig

Den entsprechenden Bescheid erhalten beide Beteiligten.

Hinweis zur aktuellen Situation

Durch die bundesweite Grundsteuerreform und die hohe Anzahl an Neubewertungen kommt es weiterhin zu Verzögerungen bei den Finanzämtern. Dies kann dazu führen, dass Umschreibungen später erfolgen als gewünscht. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiterin Melanie Hille.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  1. Grundsteuermessbetrag
    Das Finanzamt Frankenberg-Korbach bewertet Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie und legt einen Messbetrag fest. Dieser basiert auf Größe, Nutzung und Wert des Grundstücks.
  2. Hebesatz der Gemeinde
    Die Gemeinde Dautphetal beschließt jährlich den Hebesatz. Dieser wird mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert, um die tatsächliche Grundsteuer zu berechnen.

Formel:
Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer

So entsteht die Höhe der Steuer, die Sie jährlich an die Gemeinde zahlen.

Hebesätze ab 2026

Ab dem 01.01.2026 gelten in Dautphetal neue Hebesätze:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 245 %
  • Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 320 %

Warum die Erhöhung?

  • Das Land Hessen hat die Nivellierungshebesätze angepasst. Diese sind für die Berechnung von Landeszuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich entscheidend.
  • Die Gemeinde muss einen ausgeglichenen Haushalt sicherstellen und finanzielle Nachteile vermeiden.
  • Ohne Anpassung der Hebesätze könnte die Gemeinde weniger Mittel für wichtige Aufgaben erhalten.

Hinweis: Eine Hebesatzerhöhung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Eigentümer die gleiche Mehrbelastung hat. Die tatsächliche Steuer hängt weiterhin vom jeweiligen Messbetrag ab.

Warum erhalten Sie mehrere Grundsteuerbescheide oder Flurstücksangaben?

Es kann vorkommen, dass Sie mehrere Grundsteuerbescheide erhalten.

Mögliche Gründe sind:

  • Sie besitzen mehrere Grundstücke oder landwirtschaftliche Flächen.
  • Ein Grundstück besteht aus mehreren Flurstücken.
  • Sie besitzen mehrere Eigentumswohnungen (jede Wohnung kann separat veranlagt werden).

Dies ist kein Fehler, sondern technisch und rechtlich bedingt.

Flurstücksnachweis Grundsteuer B

Den Flurstücksnachweis zu Ihrem Grundbesitz erhalten Sie kostenlos und direkt beim Amt für Bodenmanagement. 

Was tun bei fehlerhaften Bescheiden?

Bitte unterscheiden Sie zwischen zwei verschiedenen Bescheiden:

Grundsteuerbescheid (Gemeinde Dautphetal)

Enthält unter anderem Hebesatz, Steuerbetrag und Zahlungsfristen.

Bei Fehlern wenden Sie sich bitte schriftlich an:

Gemeindeverwaltung Dautphetal
Hainstraße 1
35232 Dautphetal

Grundsteuermessbescheid (Finanzamt)

Enthält Angaben zur Fläche, Nutzung und Bewertung des Grundstücks.

Einsprüche richten Sie bitte ausschließlich an:

Finanzamt Korbach-Frankenberg
(Landkreis Waldeck-Frankenberg)
Verwaltungsstelle Frankenberg
Geismarer Straße 16
35066 Frankenberg (Eder)

Wichtig: Die Gemeinde kann einen Grundsteuerbescheid nur dann ändern, wenn zuvor der Messbescheid durch das Finanzamt korrigiert wurde.

Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist kann beim Finanzamt ein Antrag auf Änderung gestellt werden, sofern Fehler vorliegen.

Gewerbesteuer

Beschreibung

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die von Unternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden auf ihre Gewinne erhoben wird. Sie gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden und dient der Finanzierung kommunaler Aufgaben, wie z. B. Schulen, Straßen, Infrastruktur und öffentliche Einrichtungen.

Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewinn des Unternehmens und dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz. Jede Gemeinde kann diesen Hebesatz individuell festlegen. Die Steuer wird von der Gemeinde festgesetzt und eingezogen, in der das Unternehmen seinen Sitz hat.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde Dautphetal festgesetzt. Dabei wird der vom Finanzamt festgelegte Messbetrag mit dem in der Haushaltssatzung beschlossenen Hebesatz vervielfältigt. 

Der Hebesatz der Gemeinde Dautphetal beträgt 381%.

Wasser- und Schmutzwassergebühren

Wasserverbrauch

Die Wassergebühren setzen sich aus dem tatsächlichen Verbrauch und einer Grundgebühr zusammen:

Die Verbrauchsgebühr bemisst sich nach der Menge (m³) des zur Verfügung gestellten Wassers. Die Gebühr beträgt pro m³ 2,92 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Grundgebühr (Zählermiete) wird wie nachfolgend aufgeführt festgesetzt und beträgt je Zähler und Monat:

Zählerart Gebühr
QN 2,5 (HWZ) 2,81 €
QN 4 (HWZ) 3,77 €
QN 6,3 (HWZ) 3,77 €
QN 10 (HWZ) 5,38 €
QN 16 (HWZ) 13,30 €
QN 25 (HWZ) 12,63 €
QN 25 (GWZ) 14,22 €
QN 40 (GWZ) 16,34 €
QN 63 (GWZ) 20,05 €
QN 100 (GWZ) 20,05 €

jeweils inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Abgabepflicht entsteht mit dem Einbau des Wasserzählers.

Schmutzwasser

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch
bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 4,17 €.

Niederschlagswasser

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt.

Pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,40 € jährlich erhoben.

Hundesteuer

Beschreibung

Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in den Haushalt bei der Gemeinde Dautphetal unter Angabe der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers sowie der Rasse des Tieres schriftlich anzumelden.

Die Steuerpflicht entsteht grundsätzlich mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird. Näheres können Sie der aktuellen Satzung über die Hundesteuer entnehmen.

Endet die Hundehaltung, so ist dies ebenfalls innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. Bei Abgabe des Hundes sind hierbei auch Name und Anschrift der neuen Halterin oder des neuen Halters anzugeben.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats,  in dem die schriftliche Abmeldung erfolgt.

Steuersätze

Die Hundesteuer beträgt aktuell jährlich

  • 60 Euro für den ersten Hund
  • 120 Euro für den zweiten Hund
  • 180 Euro für den dritten und jeden weiteren Hund
  • 550 Euro für den ersten Listenhund/gefährlichen Hund
  • 600 Euro für den zweiten Listenhund/gefährlichen Hund
  • 650 Euro für den dritten und jeden weiteren Listenhund/gefährlichen Hund

Hinweis zu Listenhunden und den sogenannten gefährlichen Hunden: Für die Haltung dieser Tiere ist ein gesondertes Antragsverfahren notwendig. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Ordnungsbehörde der Gemeinde Dautphetal. 

Zahlungen an die Gemeinde

Fälligkeiten

Für die Fälligkeiten der Steuern, Gebühren und Abgaben gelten folgende Zahlungsintervalle:

  • Wasser- / Kanalgebühren, Grundsteuer, Pachten, Niederschlagswassergebühr, Gewerbesteuer: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
  • Hundesteuer: 15.02. / 15.08.
  • Kindergartengebühren: jeweils am 2. eines Monats

Für alle regelmäßigen Zahlungen an die Gemeinde empfehlen wir Ihnen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Bitte nutzen Sie hierfür das Online-Formular.

Bankverbindungen

Sparkasse Marburg-Biedenkopf
IBAN: DE95 5335 0000 0119 0272 50
BIC: HELADEF1MAR

VR Bank Lahn-Dill eG
IBAN: DE19 5176 2434 0053 1541 07
BIC: GENODE51BIK