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Wahlen

Information zu den Musterstimmzetteln

Am 15. März 2026 finden in Hessen die Kommunalwahlen statt. Um Ihnen die Vorbereitung auf die Wahl zu erleichtern, stellen wir Ihnen hier die Musterstimmzettel online zur Verfügung. Diese entsprechen den Originalstimmzetteln und enthalten zusätzliche Hinweise zum Wahlsystem. Die Musterstimmzettel dienen ausschließlich zur Information und können nicht zur Stimmabgabe verwendet werden.

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen

Die Gemeinde Dautphetal macht hiermit die Wahlbekanntmachung für die am 15. März 2026 stattfindenden Kommunalwahlen bekannt.
Die Bekanntmachung enthält alle wichtigen Informationen zur Durchführung der Gemeinde-, Kreis- und Ortsbeiratswahlen, unter anderem zu Wahlzeit, Wahlbezirken, Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis sowie zur Briefwahl.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Hinweise sorgfältig zu beachten.

Ab sofort Briefwahl online beantragen

Ab dieser Woche ist es möglich, die Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Kommunalwahl online zu beantragen. Ab Montag, dem 02. Februar 2026, können wahlberechtigte Bürger die Unterlagen auf verschiedenen Wegen anfordern:

  1. Persönlich im Rathaus: Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich während der Öffnungszeiten im Rathaus beantragen.
  2. Online über die Webseite der Gemeinde: Auf der Webseite der Gemeindeverwaltung finden Sie einen direkten Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.
  3. Per Post: Nutzen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die in den nächsten Wochen zugestellt wird, und senden Sie diesen ausgefüllt per Post an Ihre Gemeindeverwaltung.
  4. Formlos per E-Mail, Brief oder Fax: Sie können Ihren Antrag auch formlos stellen – beispielsweise per E-Mail, Brief oder Fax. Der Antrag muss Ihren Namen, Anschrift sowie das Geburtsdatum enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Fristen und Hinweise zur Beantragung:

Es wird empfohlen, den Antrag auf Briefwahl, unabhängig davon, ob Sie diesen digital oder schriftlich stellen, bis spätestens Dienstag, den 10. März 2026, einzureichen, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig versendet werden und Sie ausreichend Zeit haben, Ihren Wahlbrief zurückzusenden.

Grundsätzlich können Briefwahlunterlagen bis Freitag, den 13. März 2026, um 13:00 Uhr beantragt werden. Danach können aus rechtlichen Gründen keine Anträge mehr berücksichtigt werden.

Wie und wo kann ich meine Briefwahl abgeben?

Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, den 15. März 2026, um 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Zur Einhaltung dieser Frist können Sie die Wahlbriefe auch in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Dieser wird am Wahlsonntag um 18:00 Uhr letztmals geleert. Wahlbriefe, die später eingegangen sind, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Musterstimmzettel zur Kommunalwahl 2026

Die Musterstimmzettel zur Kommunalwahl in Hessen am 15. März 2026 stehen online zur Verfügung. Da diese nicht mehr an alle Haushalte verteilt werden, bietet die Gemeinde Dautphetal damit eine Möglichkeit, sich frühzeitig auf die Wahl vorzubereiten.

Bei der Kommunalwahl können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen gezielt vergeben. Es ist möglich, einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern mehrere Stimmen zu geben (Kumulieren) oder Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren).

Die Musterstimmzettel für die Wahl zum Kreistag, zur Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten entsprechen in Text, Größe und Farbe den Originalstimmzetteln und enthalten auf der Rückseite weitere Hinweise zum Wahlsystem. Sie dienen ausschließlich der Information und dürfen nicht für die Stimmabgabe verwendet werden. Die Originalstimmzettel erhalten alle Wahlberechtigten am Wahlsonntag im Wahllokal.

Musterstimmzettel Ortsbeiräte
Musterstimmzettel Gemeindevertretung
Musterstimmzettel Kreistag
Wahlvorschläge für Ortsbeiräte und Gemeindevertretung

Die Wahlvorschläge für die kommenden Wahlen der Ortsbeiräte und der Gemeindevertretung stehen fest. Alle Kandidatinnen und Kandidaten können Sie jetzt online einsehen.

Die Wahl findet am 15. März 2026 statt – nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie unsere Gemeinde mit!

Musterstimmzettel für die Kommunalwahlen in der Gemeinde Dautphetal am 15. März 2026

Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler!

Für die Kommunalwahlen in Hessen am 15. März 2026 wird nunmehr zum fünften Mal das Kommunalwahlsystem angewandt, welches Elemente der Personenwahl enthält. Die Wählerinnen und Wähler können dadurch mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Kreistages, der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte nehmen.

Auf Grund einer Änderung des Kommunalwahlgesetzes ist eine Verteilung von Musterstimmzettel an alle Haushalte nicht mehr vorgesehen.

Damit Sie sich dennoch rechtzeitig vor der Wahl informieren können, sind ab dem 23. Januar 2026 Musterstimmzettel für die Wahlen zum Kreistag, zur Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten online auf der gemeindlichen Website unter www.dautphetal.de einsehbar und ebenfalls an der Infozentrale des Rathauses erhältlich. Darüber hinaus können Sie entsprechende Musterstimmzettel auch bei den Ortsvorstehern erhalten. Die Stimmzettel entsprechen in Text, Größe und Farbe den Originalstimmzetteln für die Kommunalwahl. Zusätzlich enthalten sie auf der Rückseite wichtige Informationen zum Wahlsystem.

Hinsichtlich der Veröffentlichung des Musterstimmzettels des Landkreises Marburg-Biedenkopf informieren Sie sich bitte auf der Homepage www.marburg-biedenkopf.de.

Selbstverständlich dürfen die Musterstimmzettel, die nur zur rechtzeitigen Information dienen, nicht für die eigentliche Wahl verwendet werden. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält im Wahllokal am Wahlsonntag die Originalstimmzettel.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Landeswahlleiters im Internet unter www.wahlen.hessen.de unter dem Themenportal „Kommunalwahlen 2026“.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Udo Kamm
Gemeindewahlleiter

Wahlleiter

Udo Kamm

Leitung Fachdienst Zentrale Dienste

Hinweise zur Kommunalwahl

  • Wahlberechtigt: Ab 18 Jahren, deutsche Staatsangehörige oder EU-Bürgerinnen und -Bürger, mit Wohnsitz im Wahlgebiet seit 1. Februar 2026

  • Wichtig bei Umzug: Ein Umzug nach dem 1. Februar 2026 kann das Wahlrecht für einzelne Wahlen ausschließen. Bitte beachten Sie das Merkblatt.
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Die Wahlergebnisse vergangener Wahlen können Sie bequem online oder in der App „Votemanager“ einsehen.