Antrag auf Auskunft aus einem Personenstandsbuch
Über dieses Formular können Sie eine Auskunft oder Abschrift aus einem Personenstandsregister beantragen.
Personenstandsbücher werden in Deutschland seit dem 1. Januar 1876 von den Standesämtern geführt. In diesen Registern werden Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle beurkundet.
Eine Auskunft aus einem Personenstandsregister kann unter anderem benötigt werden für:
- familiengeschichtliche oder genealogische Recherchen
- Nachlass- oder Erbangelegenheiten
- amtliche oder gerichtliche Verfahren
- wissenschaftliche oder historische Forschung
Bitte geben Sie im Formular möglichst alle Ihnen bekannten Angaben zur gesuchten Person an. Je vollständiger die Angaben sind, desto schneller kann die Recherche erfolgen.
Anträge können gestellt werden von:
- der betroffenen Person selbst
- Angehörigen oder sonstigen berechtigten Personen
- Bevollmächtigten
- Behörden, Gerichten oder sonstigen öffentlichen Stellen
- Unternehmen, Institutionen oder sonstigen Dritten, sofern ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
Bitte beachten Sie, dass je nach Verwandtschaftsverhältnis oder Antragstellerart ein berechtigtes Interesse nachgewiesen oder erläutert werden muss.
Ansprechpartner
Gebührenhinweis
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Auskunft aus Personenstandsbüchern werden Gebühren nach der jeweils geltenden Verwaltungskostenordnung erhoben.
Die Recherche in den Personenstandsregistern erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand.
Die Gebühren betragen: 18,25 € pro angefangene Viertelstunde Recherchezeit.
Die Gebühren entstehen unabhängig davon, ob eine Urkunde oder Auskunft tatsächlich ausgestellt werden kann.