2. Februar 2026 Wahlen
Ab dieser Woche ist es möglich, die Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Kommunalwahl online zu beantragen. Ab Montag, dem 02. Februar 2026, können wahlberechtigte Bürger die Unterlagen auf verschiedenen Wegen anfordern:
- Persönlich im Rathaus: Sie können die Briefwahlunterlagen persönlich während der Öffnungszeiten im Rathaus beantragen.
- Online über die Webseite der Gemeinde: Auf der Webseite der Gemeindeverwaltung finden Sie einen direkten Link zur Beantragung der Briefwahlunterlagen.
- Per Post: Nutzen Sie den Antrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung, die in den nächsten Wochen zugestellt wird, und senden Sie diesen ausgefüllt per Post an Ihre Gemeindeverwaltung.
- Formlos per E-Mail, Brief oder Fax: Sie können Ihren Antrag auch formlos stellen – beispielsweise per E-Mail, Brief oder Fax. Der Antrag muss Ihren Namen, Anschrift sowie das Geburtsdatum enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist allerdings aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Fristen und Hinweise zur Beantragung:
Es wird empfohlen, den Antrag auf Briefwahl, unabhängig davon, ob Sie diesen digital oder schriftlich stellen, bis spätestens Dienstag, den 10. März 2026, einzureichen, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig versendet werden und Sie ausreichend Zeit haben, Ihren Wahlbrief zurückzusenden.
Grundsätzlich können Briefwahlunterlagen bis Freitag, den 13. März 2026, um 13:00 Uhr beantragt werden. Danach können aus rechtlichen Gründen keine Anträge mehr berücksichtigt werden.
Wie und wo kann ich meine Briefwahl abgeben?
Die ausgefüllten Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, den 15. März 2026, um 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen sein. Zur Einhaltung dieser Frist können Sie die Wahlbriefe auch in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Dieser wird am Wahlsonntag um 18:00 Uhr letztmals geleert. Wahlbriefe, die später eingegangen sind, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.